die Schranken seiner Pflicht gegen die Miinsterthalergezwungen wurde. Die Miinsterthaler genossen grofseF'reyheiten, z. B. sie erwählten an einer bewaffneten Lan-desgemeinde einen Volks-Anwald unter dein Titel: Ven-ner , auf Lebenszeit, welcher ausgedehnte Gewalt zumBefsten der Einwohner ausübte; in jeder Meyerey ernanntejede Gemeinde die Hälfte der Richter, und die andreerwählte sich selbst; gegen jede willkührliche Besteu-rung waren sie geschützt u. s. w.*) — Die Verbin-dung mit einein Kanton der Eidgenossenschaft schütztedas Ländchen vor jedem iiufsern Anfall; z. B. alsdie Schweden im J. 1637. sich des Bisthums Baselbemächtigt, und der Herzog Bernhard von lYtimarsein Hauptquartier zu Delsberg (Delernout) hatte, sowurde das Münster-Thal als Schweitzerboden nichtberührt. — Farel begann die Reformation im Münster-Thale einzuführen. Als sie im J. 1539. durch Mehr-heit der Stimmen allgemein wuide, zogen die Chor-herren von Moutiers nach Delsberg , und seitdem standdie reformirte Geistlichkeit unter dein Kapitel des Ä.Bern , wo auch alle Ehestreitigkeiten geschlichtet wur-den. im J. i 538 - verkauften die Chorheircn zu Dcls-berg alle ihre Herrlichkeiten über das Münster-Thalan den Bischof von Basel, und seit dieser 'Zelt erhobensich oft Streitigkeiten zwischen diesem und Bern überdie Gerechtsame der Einwohner. Diner allen hierüber
*) Man s, das Umständliche!t- der bürgerlichen und politi-schen Freyheit des Münster - Thals in T.a role de laPrcvote.