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Welche Hülfsmittel hat die österreichische Monarchie zur Herstellung eines regelmäßigen Münzumlaufs ?
Entstehung
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ft werden,ach Einziehung beträchtlicher SummenPapiergeldes durch Einwechslung und Steuern, gewißder Billigkeit Gehör geben,

§- » 9 -

Das Bebürfniß des Staates erheischt alsobloß ein einziges, aber unerläßliches undsicher wirkendes Heilmittel, nähmlich Zurückfüh-rung des Geldwesens auf die feste Grund-lage der Konvcnzionsmünzc, oder einsicheres, hinlänglich verbürgtes Geldvon unveränderlichem Werth. Die Staats-verwaltung muß kn ihren Bemühungen, ein solchesGeld cjnzuführcn, Von dem ganzen bürgerlichen Ver-eine unterstützt werden, um diesem Gcldr einen fe-sten , unwandelbaren, und keinem Einflüße dc§ Spc-kulazionss^nbalcs ausgcfttztcn, Werth zu erhalten.Die schMlichen Abflüße der edlen, zur Ver-münzung verwendbaren Metalle, müßcn so viel mög-lich beseitiget, und der Zufluß derselben so vielMöglich befördcrtwcrden,

§- »o.

Der bisherige Mangel an Konvenzionsmünzoin dem inner» Geldumläufe beweiset nichts, alsdaß das Volk ein anderes, den Geldbedarf hinläng-lich vertretendes, Zahlungsmittel in dem Papiergeldebesaß, welches die Müirzc entbehrlich, und sie daherverschwinden und ruhen machte. Die zunehmendeMenge des Papiergeldes, daö ohne Rücksicht cduf denVerlust, den es durch den Abzug des Xgio's erlitt,stctS nach seinem Nennwerthc berechnet wurde, cv«