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n. Abschnitt.
Vott dm HülfsmiLteln der österreichischenMonarchie zur Herstellung des Geldum-laufes auf der Grundlage der Metall-münze-
§. 22 .
^^ic theils in dem natürlichen Reichthum der östei'-teichischen Monarchie, theils in den letzten europäischenStaatsuntcrhandlttngen und Traktaten, sö wie inden inner» Finanzanstalten vorbereiteten Hülfsmittelzur Herstellung des öffentlichen Kredites sind vorzüglichfolgende:
1) Der Völle Äieberbesiß der vöN der Älönsr-chie abgerissenen Provinzen, wodurch diese eine Be-völkerung Non 28 Millionen Einwohnern, und einwohlzusammenhängends Staatsgebiet!) von i2,o5L^ Meilen erhielt.
2) Die Eröffnung des freyen Scehandeks inden alten und neugewonnenen Seehäfen von Venedig,Triest, in Croatien, Dalmatien und Ragusa.