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sich noch bie Sophistik des Habsinns gesellt, glaubßalso das Volk, fortan zu den gewohnten Preisen ver-kaufen zu mäßen, bis es durch die Wirkungen der ver-änderten Umstände zuv Aeirdcrung seines Wahnes ge-zwungen ipird,
Z-
Das Papiergeld erhält demnach, zu Folge desbisher Gesagten, allmählig eine dreyfach verschiedeneWährung, nahmlich:
z) die gesetzmäßige N enn- Währung oderden ursprünglichen Nominalwert!), nach welchemdas Papiergeld, zu Folge der landesfürstlicheu Gesetze,der Münze glcichgehalten werden soll.
2 ) die ausländis ch e Wcchselwährung, oderden eigentlichen Wechselkurs, der vorzüglich durchdas Verhältniß der gegenseitigen Wechselforderungcudes Zn-und Auslandes und durch das Münzagio be-stimmt wird.
3) die inländische Geltung im frcyenVerkehre, ober den wirklichen Ta lisch wertst.
Zn dieser dreyfach verschiedenen und stets weitervon einander abweichenden Währung eines und des-selben Zahlungsmittels, zur nähmlichen Zeit und imnähmlichen Volke, liegt die Grundursache aller bösenund gefährlichen Wirkungen des Papiergeldes, nach-dem cs sich von der Grundlage der Mctallmünzedurch das Agio losgeriffen hat. Das Papiergeld sollnähmlich, seiner uranfänglichen Bestimmung gemäß,ein gesetzliches Zahlungsmittel scyn und der Münze,deren Stelle cs vertritt, an innerm Werth gleich gehal-ten werden. Der Staat ordnet diese Geltung an,rteils indem c? sie durch Gesetze ausdrücklich por-