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Welche Hülfsmittel hat die österreichische Monarchie zur Herstellung eines regelmäßigen Münzumlaufs ?
Entstehung
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c. 2°)

Konvenzionsmünze als Vergütung für die Papicrsnm«me von 3 o fl. zu fordern habe. Eben so müßte,derFleischhauer, der 35 kr. für das Pf. Rindste:;ch ein-genommen, damit zu seinen Kunden gehen. Diese wür-den ihm aber begreiflich machen, daß im Zauer 1812das Pf. Rindfleisch nur 7 kr. gekostet hat, und nochjetzt in allen Landern, wo Konvenzionsmünze zirku-l>rt, beylaustg um d.esen Preis verkauft wird. DerFleischhauer würde am Ende wohl einschcn, das? erfür 35 kr. nur ein Fünftel dessen, was überall für- diese Summe zu haben ist, an Fleisch gegeben, undalso für 35 kr. auch nicht mehr als den fünftenTheil d. h. 7 gute Kreutzer als Vergütung zu for-dern habe. Er würde demnach sein Papiergeld bey derEinlösung nach einetn Kurse von Zoo zu berechnenhaben. Der Provinzial-Braumeister, welcher die MaaßBier um »4 kr. ansbrant, müßte sich auf eben dieArt an seine Gastzr halten, welche ihm aber zur Ant-wort geben würden, daß die Maaß Bier zn anderenZeiten, UNd noch jetzt in anderen Bierlandcrn, nie mehrals § kr. gekostet hat, woraus der Brauer abneh-men konnte, daß er b y der Einnahme von »4 kr.für die Maaß schon io kr. als Agio anfgerechttct hak,und also für i 4 kr. nur noch 4 kr. in guter Münze zufordern berechtiget ist. Dicß würde ihn auf die Be-merkung führen, daß er sein Bier zu einem Kursevon 35o verkauft hat. Der inländische Kaufmannendlich, welcher den Kurs ohnehin aM besten zu be-rechnen weiß, und denselben auch wirklich nach dessenjcdcsmahligem Standpunkte berechnet, kennt auch dieSumme, welche ihm seine Waaren in Münze geko-stet haben; er weiß also auch am besten, welchen E>n-lösungsprcis er für das eingenommene Papiergeld an-zuschla.gen hat. Man darf ihn also nicht erst an sei-