ich will ihnen jeden rechtmäßigen Nutzen gernegönnen, wenn nur niemand dabei übcrvor-theilt, gefährdet, und beschädiget wird.Dafür aber, daß dies nicht geschieht, ist mir dieWeisheit der Legislatur die vollgültigste Bürg-schaft. Daß die den Juden verhaßte Vorschrif-ten aufgehoben werden mögten, das wünsche ich,meines Judenhasses unbeschadet, in Rücksicht de-rer, die keine Juden sind, selbst; aber daß undwie sie ohne Schaden und Gefahr für bürgerlicheFreiheit, Sicherheit, und Eigenthum abgeändert wer-den können, das haben die Juden erst zubeweisen.
Ein Recht, zu dessen Ausübung nurnoch ein kurzer peremkorischer ZeitraumStatt findet, muß man in den letzten Ta-ge» der Verjährungsfrist auf jede möglicheArt proklamiren, wenn man der Gefahr, es aufewig zu verlieren, entgehen will. Das Recht, wi-der die Juden zu schreiben, war in der Thatnicht bloß mehr zweifelhaft, sondern schon so gut,wie erloschen. Noch zu rechter Zeit bemerkte ichLas nahe Ende der Präscriptionsfrist, und des-halb ließ ich es durch einen dazu vorzüglich ge-schickten Mann so öffentlich manifestiren, mit gros-sen Buchstaben in die Vuchläden anschlagcn, und