C. W. Fr. Gratteilauerö, ^
Justiz, CommiffariuS beim Köni.ql. Kammcrgericht,
Erster Nachtrag
zu seiner Erklärung über seine Schrift:
So lange in gerichtlicher Rücksicht der Jude den Chri-sten nachgeseyt bleibt, kann er der Verachtung nicht ent-gehen, und ist keiner moralischen Besserung fähig.
Aktenstücke die Reform der jüdischen Kolonien in de»Prenfstfchen Staaten betreffend. V. David Fried-rand er. Berlin 179z. S. 170.
Wider die Juden.
Ein Anhang
zur fünften Auflage.
Berlin,
1803.