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Nachtrag 1 (1803)
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.rlteine bereits herausgegebcne Erklärung an dasPublikum wird hinreichend seyn, mich vor fer-nen« unanständigen Angriffen sicher zu stellen.Sie wird jeden überzeugt haben, daß Vertäu nudüngen, Insolenzen, Jnvektiven, undSchmähungen nicht die Waffen sind, die manungestraft wider mich führen kann, soll, und darf.Ich habe alle Persönlichkeiten vermieden, und inder That noch lange nicht die Grenzen er-reicht, die man nach den Prinzipien des Schrist-stellerrechts *), in Hinsicht auf literarische Saty-re, nicht überschreiten darf.In der gelehr-ten Republik gelten nur Erkenntnißkräfte, derenStärke blos in ihrer tnnern Konsequenz besteht,und die außer dieser ihrer Stärke, kein Gesetzanerkennen. Ob nun die Erkenntnißkraft sich

') Ueber Fjchtc'S Nikolai, oder über die Grund-sätze des Schriftstellerrechls, von I. G- Wagner-Nürnberg i!oi.