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Nachtrag 1 (1803)
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in die Zeitungen (Vossische Zeit. S- 104.) sehen.Ich habe dadurch bewiesen, daß und wie manes auöüben darf. Das ist für itzt hinreichend;ob diese Ausübung des Rechts etwas uüht, wirddie Zukunft lehren. Wenn aber das Recht selbsterloschen wäre, sicht jeder ein, daß man es nim-mermehr hätte mehr auf eine nützliche Art aus-üben können; und dafür stehe ich mit meinemLeben und meiner Ehre, daß die Juden, wenndas Recht, wider sie zu schreiben, einmal verjährtgewesen wärH sich gegen jedes Nest-tutioiiSgcsuchbei allen Behörden auf Erden und im Himmel,vom Schulzcnamte zu Schöppcnstädt an, bis zumjüngsten Gerichte hinauf, Präklustvnebefchle zuverschaffen gewußt hätten. Von dieser Seitekenne ich die Juden gewiß. Wie groß ein Rechtin der Hand eines Juden sey, das laßt sichnie eher bestimmen, als bis man sagen kann,wie groß es in seiner Hand gewordenist. Das beste Recht ist den Juden noch immerzu schlecht, das kräftigste zu schwach, und dasgrößte viel zu klein. Nur der Jude, versteht denumgekehrten Sah recht praktisch auSzuübcn:daßdas größte Unrecht das höchste Rechtsey." Ich bitte alle Dummen, diese Stelleals die gröbste Dummheit recht vernünftig aus-C -