Herstellung seiner ladirten Persönlichkeit so weiterlaubt, als sie ihm nicht gesetzmäßig verboten ist/und es kommt also alles wieder darauf an, daßman mich einer ZU egalitär überführen muß,wenn man mich einer unrechtmäßigen Ausübungmeines Rachrechts beschuldigen will. Die An-klage ist aber überhaupt falsch, und ich fordrezuvörderst die Beweise, bevor ich mich weiter da-rauf cinlasse. Zn dem Geständnisse meines Zu-denhaifts liegt noch nicht das Anerkenntniß detNachbegierde, und noch weniger die AgnitionderThatsache, sie durch Verfertigung meiner Schriftbefriediget zu haben. Hrroä est äsmoustrsu-cirrm»
Auch der Ausdruck: „Zudenvolk" hatseine Feinde gefunden. Zch könnte viel über seineRichtigkeit streiten, aber ich will ihn zurückneh-men. Unter dem Worte Volk, (xoxulus) verstehtman die in einem Landstriche vereinigte MengeMenschen, in sofern sie ein Ganzes ausmacht.Diejenige Menge, oder auch der Theil derselben,«welcher sich durch gemeinschaftliche Ab-stamm u n g für vereinigr zn einem bürgerlichen Gan-zen anerkennt, heißt Nation; (Aon») der Theil, dc!t!sich von diesen Gesetzen ausnimmt, (die wilueMenge in diesem Volk) heißt Pöbel, (vulgu,)