-Inden eine ganz besondere Menschen-Raee sind,kann von keinem Geschichtsforscher und Anthro-pologen bestritten werden- Die ehemals aber sehrallgemein- gültige, mit erklärende» Kupfernbegleitete Behauptung des curiosen Antiqua-riuS, daß Gott die Juden mit einem besonder»Gestanke, und mit mancherlei Erbübeln^ geheimenKrankheiten, und ekelhaften Gebrechen bestrafthätte, ist so wenig gründlich zu erweisen, alsin jeder möglichen teleologischen Rücksichtvollständig zu widerlegen.
Eben so muß ich noch immer, und was dasÄergste ist — von Juristen — das Zetergeschreivernehmen, daß ich aus Rache schreib^. Mannehme an, das wäre, wie es doch vicht ist,richtig, wer darf mir das zum Vorwurfe machen?Ein Jurist wohl am wenigsten, und ein philoso-phischer gar nicht. Der letztere muß es wissen,wie die Rache etwas sehr Rechtmäßiges ist,und daß es vergeblich bleibt, Kant, Schmalzund andere große Philosophen zu widerlegen, dieauf die Nechimäßigkeit der Rache, als derWiederherstellung des verletz len Rechts,das einzig richtige und höchste Prinzip des Straf,rcckts des Staats gründen. Auch im Staatebleibt dem Bürger dessen Ausübung zur Wieder-