sich geduldig ihre Zeugen, und Eidesunfä,higkcit auf den Rücken schreiben, und üben sichin der Geschicklichkeit, sich dergestalt zu drehenund zu wenden, daß man in keiner Stellung diesaubere Zuschrift so recht lesen kann. — Gesetztnun, ich hatte für itzt nichts weiter beabsichtiget,als auf diese Zuschrift aufmerksam zu machen,und die Zuden so in die Enge zu treiben, daßjedermann, aller ihrer geschickten Wendungenungeachtet, das Warnungstäfelchen doch rechtdeutlich sehen, gehörig lesen und beherzigenkönnte? Wäre denn das Unrecht?? Was dieGesetze bestimmen, was von der Legislatur öffent-lich angeschlagen wird, — sei es nun auf denRücken der Zuden, oder auf die Stirne des Ro-lands — das soll jeder lesen; es abzuschreibe»,mit Erklärungen und Anmerkungen zu versehen,es zu erläutern, und es mit Noten hcrauszuge-ben; — dazu hat Zeder das Recht, und Niemandkann den tadeln, der es thut. Gesetzt nun fer-ner, ich hätte mich bet diesem Fingerzeige unge-schickt benommen *), oder wohl gar — und das
') Es ist Jedem erlaubt, dies Ungeschickte ge-schickt nachzuweisen. Wer dazu die Geschicklich-keit und de» guten Willen besitzt, mit dem