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haben, z. B. der Zehent, das Dienstgeld, die Lau-öemien, das Besthaupt re. und die Naturallasten undDienste; aber die Regierung scheint sich in diese Pri-vatvcrhältnisse ihrer Unterthanen nicht zu mischen,und wenn sie auch dafür sorgt, daß den Mediat-unterthanen keine neuen Abgaben aufgelegt werden,so scheint sie doch die Grundherrschaften — auch nichteinmal noch staatöwirtschaftlichen Grundsätzen — indem verjährten Steuer- und Lastenststeme nicht ein-schränken zu wollen. Jede Provinz des Staats hatin ihren Zirkulations- und mittelbaren Steuern Ei-genheiten, die von den Einrichtungen in andern Pro-vinzen abweichen, und diese Verschiedenheit machtdas historische Studium dieser Abgaben so schwer.Es ist bisher zu wenig vorgearbeitet worden, undwir besitzen namentlich von den Mediatabgaben derllntersassen an ihre Grundherrschaften noch von kei-ner preußischen Provinz eine genügende historischeDarstellung. Dieser Mangel ist nicht bloß den phi-losophischen Betrachtungen über den Wohlstand derNation, sondern diesem Wohlstände selbst ungünstig,und der Regierung kann dag Recht durchaus nichtabgesprochen werden, dahin zu sehen, wie ihre Me-diakunterthanen von den Grundherrschaften besteuertwerden. Das wie ist hier freilich schwieriger zu er-forschen, aber auch wichtiger für den Staat, als dasob; denn eine nach richtigen Grundsätzen der Staats-Wirtschaft angelegte Abgabe des Grundherrn auf seineUntersassen wird das Nationaleinkommen nichtvermindern; aber die willkürliche BesteurungS- undBelastungSark — gleichviel, ob sie aus ältern oderaus neuern Zeiten herstannnt — vergreist sich nichtbloß an dem Einkommen und an dem Wohlständeder Einzelnen, sondern an dem Nationalvermögen,