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2 (1805)
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rimg der Domänen geschehen könne, würde freilichin einer jeden Provinz nach der verschiedenen Lagealler hierauf Bezug habenden Umstände festzusetzenseyn. In den Provinzen, wo noch die Lehnüverfas-fnng statt findet, ist der natürlichste, in den deutschenTerritorien auch häufig benutzte Weg, die Einziehungder erösfneten Lehngüter; indessen würde dieser Wegfür die preußischen Domänen wenig und sehr späterst zu erwartenden Ertrag geben; die mehresten Lehn-gütcr sind bis nahe an ihren wahren Werk mitSchulden beladen, und der Staat würde sie also auchbei ihrer Eröfnung fast kaufen müsse»; überdem sindauch dergleichen adliche Lehngüter immer bestimmtgewesen, solche Personen mit deren Verleihung zubelehnen, denen der Landesherr für geleistete Diensteerkenntlich seyn wollte. Besser eignen sich dazu diekleinen Lehngüter und einzelnen Grundstücke in dendeutschen Provinzen, wenn sie der Lehnsherrschaft zu-rückfallen, und die schon letzt häufig in Erbpachtausgekhan werden. Ein Weg, der schneller zum Zieleführen würde, wäre der Ankauf solcher Grundstücke,die nach ihrer Lage und den übrigen Umständen sichzu dem beabsichteten Gebrauch eignen.

Der preußische Staat ist glücklicherweise in derVerfassung, daß er diese Operation leichter und mitweniger Schwierigkeiten ausführen kann, als irgendein anderer großer Staat in der Welt. Unsere letz-tern Z Regenten haben bewiesen, daß sie außer denctatsmäßigen Ausgaben noch jährlich ansehnlicheSummen verwenden konnten, um Werke auözufüh-ren, die nicht in den gewönlichen AusgabeekakS an»derer Staaten ansgeworfen sind. Ein jährlich zudiesem Behuf verwendetes Kapital, mit welchem inallen Provinzen Güter, die zum Verkauf stehen, an-