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ner jeden Gegend hat, bestimmt. In Gegenden, wel-che znin Handel und zur Ausfuhr bequem liegen, undderen Handel nicht durch Aus- und Einfuhrverbotsbeschränkt wird, muß der Getreidepreis höher seyn,als da, wo der Absatz beschwerlich und kostbar ist,und Lies hat unausbleiblichen Einstuß auf den Holz-preis, wenn die Kultur des Holzes durch Gesetze undAnordnungen weder befördert noch verhindert wird.Wenn ein Morgen Land, mit Holz bepflanzt, in ei-ner solchen Gegend 2 Rthlr., und ei» Morgen Land,von eben der Güte und Beschaffenheit, mit Getreidebepflanzt, Z Rthlr. reinen Ertrag bringt, so wird derWalömorgen in Ackerland verwandelt werden, undzwar zum Vorthcil der Nation, und dies wird solange geschehen, bis durch die verringerte Konkurrenzder Verkäufer und vermehrte Konkurrenz der Käufer,der Morgen Land ebenfalls Z Rthlr. reinen Ertragbringt.
Die Frage: wie hoch der Wert einer KlosterHolz seyn müsse, um ein richtiges Derhältniß mitden andern Produkten des Bodens zu holten, kannnur an jedem Orte im Einzelnen durch die Erfah-rung beantwortet werden, und dieser wahre Wertdes Holzes wird auch an dem einen Orte andersseyn, als an dem andern; de» größten Unterschiedder Preise bewirken die Transportkosten; wenn nem-lich in einer fruchtbaren Gegend der Preis des Hol-zes noch nicht hoch genug ist, um mit Vortheil gutesLand zum Holzbau verwenden zu können,.und in derNähe keine magere Landstriche sind, welche mit Vor-theil zum Holzbau ongewendet werden können, sowird in solchen fruchtbaren Gegenden der Preis desHolzes durch die Transportkosten aus weiter entfern-ten Waldungen erhöhet werden.