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Agostino Steffani, Bischof von Spiga i. p. i., apostolischer Vicar von Norddeutschland : 1709 - 1728
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Rom^). Der Provinzial hält den Pater zwar in mancher Beziehung für schuldig,nicht jedoch in dem Hauptpunkte. Er habe ihn gewarnt, daß er seinenund der Gesellschaft guten Ruf zu wahren habe, auch den Umgang auf-gebe. Er habe geantwortet, die Person sei ihm von Ordensbrüdernempfohlen, und alles bloße Vermuthnng. Trotzdem habe er das betref-fende Haus nicht gemieden. Es sei ihm verboten, mit der Person, außerim Beichtstuhl, zu reden; er habe geantwortet, er könne dem nicht statt-geben. Der U. Blumenberg sei von Hildesheim zu ihm gesandt, habe abernichts erreicht. Dann sei er abberufen worden von Hannover; aber er habegeantwortet, daß er, ohne sich zu compromittiren, nicht abgehen könne.Darauf habe ihm der Bischof den weitern Aufenthalt in Hannover bisOstern gestattet. Wenn alles wahr sei, was gegen ihn gesagt worden,so hätte der Bischof ihn nicht weiter dort dulden dürfen. Er hätte andersmit ihm verfahren müssen. Später nahm der Provinzial noch entschiedenerdie Partei des l?. Somborn gegen den Bischof, zumal als dieser ver-langte, daß der Pater auch allen brieflichen Verkehr mit Leuten aus derGemeinde aufgebe, was der Provinzial ihm keineswegs aufgeben wollte.

Von Hildesheim her schrieb der ?. Settorf an den Ordensgeueral,er wisse, wie es mit den Anklägern des U. Somborn aussehe. U. Cuni-bert, der in Hannover aller Leute Achtung genossen, sei nur von denenangeschwärzt, welche die Freundschaft des Bischofs genössen, gute Christen,aber schlechte Katholiken seien und diesen Namen nicht verdienten. Einer unterdiesen habe in einem Jahre zwei Schwestern deflorirt; ein anderer, derin Rom lange der Inquisition verfallen gewesen, sei vor derselben hierhergeflohen. Ein Dritter habe den Versuch der Bigamie gemacht. Denengegenüber stehe die ganze übrige katholische Gemeinde zu Hannover. Dasseien die Ankläger des k. Somborn und seine Vertheidiger: die ganzeGemeinde für ihn, einige Uebelwollende wider ihn, und diese hättenLeute aus der Hefe des Volkes gedungen, die auf alle Handlungen des?. Somborn Acht gäben und falsches Zeugniß wider ihn aussagten, wiesie es später reuevoll eingestanden hätten. Gleichwohl wäre der?. Som-born dem ?. Blumenberg gefolgt und sogleich von Hannover weggegangen,wenn der Bischof ihm nicht den weitern Aufenthalt gestattet hätte.Dieser und die Ankläger hätten aber eigentlich die Absicht gehabt, denk. Somborn mit Gewalt und Hülse der Soldaten des Kurfürsten ausder Stadt zu treiben, damit der Gesellschaft Jesu ein Schandflecken an-geheftet und dieselbe verhaßt gemacht werde. Alle Abneigung des Bischofsgegen dieselbe rühre von seinem Secretair her, welcher durch den ?. Som-born daran gehindert sei, daß er bei Lebzeiten seines Weibes in Holstein

') Das. LloZia?. ?. Sovistatis ^ssn. Abschriften für den Bischof.