XXII
Vorrede.
die vollkommenste Anerkennung der Freiheit und Unmittelbar-keit ihres Klosters.
Einen solchen Ansgang würde man nach Wolfher's Be-richt schwerlich erwarten; aber wie reichlich entschädigt er fürseine Einseitigkeit durch die lebendige Sittcnschildcrnng seinerZeit, durch so viele lehrreiche Mittheilnngen über kirchlicheund bürgerliche Geschichte und Verfassung, insbesondere durchdas Bild der Provinzialshnode, die so anschaulich und voll-ständig nie wieder sich geschildert findet. Und wäre nochetwas nöthig, uns ganz mit ihm zu versöhnen, so genügtegewiß die Erzählung vom Tode Godehard's, mit so viel Ge-müth, so warm und liebevoll geschrieben, daß sich keine ähn-lichen Inhalts aus jener Zeit ihr vergleichen läßt.
Dieser große Vorzug des späteren Werks, daß es einenvollkommen befriedigenden Abschluß darbot, mag wohl haupt-sächlich dazu beigetragen haben, das frühere ganz in Vergessen-heit zu bringen. Wenigstens findet man es von keinem späterenSchriftsteller benutzt, während das jüngere häufig angeführtund von dem sächsischen Annalisten zum großen Theile ab-geschrieben wurde. Wie Thangmar's Arbeit für Bernward,so erwies sich Wolfher für Godehard's Heiligsprechung wirk-sam, welche noch früher als die seines Vorgängers auf demConcil zu Rheims durch Eugen II. im Oktober 1131 er-folgte. Ueberhanpt scheint die derbe, mehr volksthümlicheGestalt des heiligen Godehard dem ehrenden Gedächtniß derFolgezeit fast tiefer und lebendiger sich eingeprägt zu haben,als die vornehme, gemessene seines Vorgängers. Währendwir zu Ende des dreizehnten Jahrhunderts einen HildesheimerMönch, der Thangmar's Werk für Bischof Siegfried be-