Was fürBehüt,sauikeitvavep zugebrau.
A2 Das 2. Lap. v-n -en ersten
aufhebet (§. 2t.); so können die Theile inzusammengesetzten Dingen vergrossertwer-den, ohne daß ihre Aehnlichkeitverändertwird. Und weil ihre Grösse nicht hindert,daß sie nicht eben noch in der Ordnungzusammengesetzet bleiben konten, wie vor-hin ; so bleibet ein zusammengesetztesDing nach seiner geschehenen Vergros-serung sich selbst ähnlich (§. 6c>.), und alsodie Art der Zusammensetzung wie vorhin,folgends das Wesen unverändert. Auf ;gleiche Weise kan man begreifen, daß >sich ein zusammengesetztes Ding verklei-nern lässet, ohne daß sein Wesen verän-dert wird.
§. 67. Es ist aber wohl zu merckcn,daß man in Veurtheilung der Zusammen-setzung nicht weiter gehet, als bis manauf solche Theile kommet, die im gegen-wärtigen Falle nicht weiter anzusehen, alsdaß sie in einem fortgehen. Z. E. In Be-urtheilung der Zusammensetzung einer Uhrgehet man nicht weiter, als bis man aufdie Materie kommet, daraus die Räder undandere Theile gemacht sind. Denn wasfür eine Zusammensetzung der Theile in derMaterie ist, darf man hier nicht untersuchen,weil die Materie aus keinem andern Grun-de erwehlet wird, als weil ihre Theile in ei- .nein fortgehen.
§. 68 .