gelten kann, wird sich aus dem spater folgenden Münzverzeichnifse, — wel-ches Herr v. Knopaus mit Genauigkeit angefertiget —- ergeben, denn essind nach Hoffmanns Tode Münzen von Postumus, Claudius Gothicus, TetricusVater und Sohn, Maximinian, Constantin und Valentinian gefunden wor-den. Auch irrt Hoffmann in seiner Annahme, dafs in frühern Jahrhundertenüber die römischen Nieder!afsungen bei Biber Nichts bekannt gewesensei. Im Jahr i6g7 erschien: Res et Spes surgentis, suaque felicitate exultan-tis Neowedae, seu Neowedae Encomium a Joanne N. Duillio. In dieser fürhiesige Gegend nicht uninterefsanten Schrift findet sich Seite 12. folgendeStelle: „Eine ohne Zweifel bedeutende Stadt, einstens ein sehr vorzüglichesWerk der Römer, lag an jenem Orte, w r o man jetzt das Dorf Biber erblickt.Dafs an dieser Stelle zu jenen Zeiten eine bedeutende Stadt stand, bezeugendie Ueberreste, welche heute noch vorhanden sind. Wer eine so bedeutendeStadt zu jener Zeit gebaut habe, vermögen wir nicht zu bestimmen. IhreBewohnung zu Zeiten Antonins des Frommen und Trajans ist klar erwie-sen, denn es finden sich Münzen unter den Trümmern. Durch welches Ver-hängnifs diese einst so bedeutende Stadt ihren Untergang fand, wifsen wirnicht. Gewifs ist aber ihr Dasein und ihr Untergang; ungewifs jedoch,durch wen, wie und durch welche Veranlafsung sie zerstört worden *)". Die-ses ist die älteste Nachricht, welche ich über die römischen Ansiedelungenbei Biber habe vorfinden können. Dagegen möchte ich HoiFmanns Benen-nung der bei Niederbiber ausgegrabenen Römer - Kolonie beibehalten lind
*) „Ingens nimirum civitas, Romanorum olim opus maxime egregium, eo ipso in loco, ubihodie pagum Biber conspicimus, positum. Amplam eam ipsis temporibus fuisse urbem,ea quae hodiedum supersunt, testantur rudera. A quo tanta eo tempore, condita fueritcivitas prorsus ignoramus. Antonini pii et Trajani temporibus a Romanis fuisse habitatam,etiamnum hie sub ruderibus, reperiuntur nummi, abunde testantur. Qua fati violentiaeadem urbs, et tarn ampla, perierit neseimus, fuisse et periisse, certum, per quem, quo-modo, et quo casu perierit incertum est."