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Herzogtum Gotha.
ständige, erst später auf Grund erbrechtticher Verträge den sächsischen Herzogtümern ein-verleibte Grafschaft Henneberg wurde die Reformation nach dem dort üblichen Moduseingeführt und Schule wie Kirche analog organisiert.
Noch wichtiger für eine einheitliche Gestaltung des Schulwesens in Thüringen istaber die tief eingreifende Wirksamkeit Herzogs Ernst des Frommen gewesen. Inder unten folgenden Skizze der Entwicklung des Schulwesens im Herzogtum Gothaist dieselbe ihren Hauptzügen nach charakterisiert; hier aber muß noch bemerkt werden,daß die Verordnungen Ernsts des Frommen und die von ihm ins Leben gerufenenEinrichtungen sich unmittelbar auf fast zwei Drittel aller jetzigen herzoglichen und groß-herzoglichen sächsischen Länder, namentlich auf alle Bestandteile der jetzigen HerzogtümerMeiningen, Coburg-Gotha und Altenburg erstreckten, mittelbar aber auch in dem übrigenTeile derselben, im Herzogtum Weimar-Eisenach, Eingang fanden, indem die weimarischeRegierung dieselben adoptierte und als Norm für ihre eigne Schulgesetzgebung auffaßte.Wurden hier infolge hemmender Einwirkungen die Ernestinischen Schuleinrichtungen auchnicht sofort ins Leben eingeführt, so erhielt sich doch ihr maßgebender Einfluß auch inWeimar bis auf die neueste Zeit, und es stellte sich somit je länger desto mehr in sämt-lichen thüringisch-sächsischen Ländern eine wesentliche Übereinstimmung des Schulorganis-mns auf der von Ernst dem Frommen gegebenen Grundlage, namentlich in betreff desVolksschulwesens, heraus. Erst in den letzten Decennien hat man die ErnestinischenVerordnungen für die Volksschule in sehr wesentlichen Stücken anfgeben und nicht bloßbezüglich der Objekte und der Methode des Unterrichts den Lehren der modernen Pä-dagogik, sondern namentlich auch hinsichtlich der Stellung der Schule zur Kirche denForderungen der Neuzeit nach größerer Selbständigkeit der erster» Rechnung tragen zumüssen geglaubt. Das Nähere wird sich aus den folgenden Abschnitten ergeben, diewir wegen des oben angedeuteten Einflusses der von Gotha ansgegangenen Schulgesetz-gebung Ernsts des Frommen auf alle übrigen thüringisch-sächsischen Länder mit einermöglichst objektiv gehaltenen Darstellung der Schnleinrichtung im Herzogtum Gotha selbstbeginnen. Weidcinann.
Das Herzogtum Gotha (25,ss ÜH Meilen mit 175000 Einw.). Das Schul-und Lehrerwesen des kleinen Landes Gotha hat von jeher die Aufmerksamkeit und Teil-nahme fernerstehender Lehrerkreise wachgerufen. Und in der That ist das, was seitJahrhunderten in diesem Mittelpunkte Deutschlands unter der Leitung tüchtiger Regentenzur Hebung und Förderung wahrer Volksbildung geschehen ist, der Beachtung wert.
I. Das Elementarschulwesen. Entwicklungsgeschichte. Die
erste'Nachricht von der Existenz einer Schule im gothaischen Lande datiert aus demJahre 1299. Um diese Zeit soll in der Stadt Gotha bereits mit der im Jahre 1254vorhandenen Margaretenkirche (LLsittarü Hist. KoUi. p. 219) eine Schule verbundengewesen sein, welche einen Rektor und Magister hatte. Im Jahre 1327 hatte dieStadt Gotha bereits zwei Schulen, die eine bei der Margaretenkirche, dieandere bei der (im Jahre 1530 auf Befehl des nachmaligen Kurfürsten Friedrich I.abgebrochenen) Marienkirche am Schloßberge. Späterhin wird dann auch noch einelateinische Schule smit Ober- und Unterschulmeister, Schulmeistergesellen oder Baccalau-reen) sowie eine „Mägdleiusschule bei der Margaretenkirche" erwähnt, es bleibt indesungewiß, ob die zuletzt genannte lateinische Schule nicht die bereits oben genannteMargaretenschnle ist. — Außer Gotha hatten auch die Städte Ohrdruf und Walters-hausen schon früh Schulen. In Ohrdruf war z. B. schon mit dem Chorherrenstifteine Schule verbunden, und in den Waltershänser Stadtkaffenrechnungen wird 1496ein Schulmeister, Wendelinus von Elxleben, erwähnt, der außer einer spärlichen Acci-deutalbesoldung einen jährlichen Leihkauf von vier Groschen erhielt, dieselbe Summe wiejür das Läuten am Sankt Martinsabend rc. Es ist hierbei der Erwähnung wert,daß die Waltershäuser Schule im Jahre 1526 nur 28—32 Schüler zählte, obschou
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