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7,1 (1886) Reinlichkeit - Schiller
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Sächsische Herzogtümer.

behörde zu einer Konferenz, zu welcher auch bewährte Lehrer zugezogen und Mitgliederder kirchlichen Oberbehörden, sowie des Landes-Medizinalkollegiums eingeladen werden.

Die oberste Schulbehörde ist das Ministerium des Kultus und öffentlichenUnterrichts. Ihr steht die Leitung und Beaufsichtigung des gesamten Volksschulwesenszu, insbesondere die Vorbereitung der etwa erforderlichen Gesetze, der Erlaß allgemeinerAnordnungen, die Einrichtung und Überwachung von Lehrerbildungsanstalten, die Disci-plinargewalt über Lehrer und Lehrerinnen in höherer Instanz, die Verwaltung der fürSchulzwecke vorhandenen Staatsgelder und Stiftungsfonds, die Entscheidung über Be-schwerden und Rechtsmittel gegen Verfügungen der Bezirksschulinspektionen und Bezirks-schulinspektoren, die Aufstellung allgemeiner Lehrpläne*) und Lehrnormen, die Bezeich-nung geeigneter Lehrmittel, die Veranstaltung außerordentlicher Schulrevisionen rc. BeiEntschließungen über Angelegenheiten des Religionsunterrichts oder kirchendienstlicheVerrichtungen und Bezüge hat sich die oberste Schulbehörde mit der betreffenden kirch-lichen Oberbehörde in Vernehmen zu setzen.

Die Durchführung der im Vorstehenden mitgeteilten Bestimmungen hat sich aller-dings nicht ohne Schwierigkeit vollzogen, insbesondere deshalb, weil durch sie denSchulgemeinden nicht unerhebliche finanzielle Leistungen zufielen, weil für Lehrherren,Dienstherrschaften und Arbeitgeber durch Einrichtung der obligatorischen Fortbildungs-schule mancherlei Unbequemlichkeiten entstanden und endlich, — weil die Schulaufsicht vonder Kirche auf den Staat überging. Im Laufe der Zeit aber ist die Opposition derÜbergangsperiode mehr und mehr verstummt, man hat sich an die neuen Einrichtungenallmählich gewöhnt und ihre Zweckmäßigkeit von Jahr zu Jahr richtiger schätzen gelernt.Denn ganz unzweifelhaft hat die Ausführung des Gesetzes vom 26. April 1873 inkurzem eine Reihe von Wirkungen hervorgebracht, die nicht bloß unserer Zeit zu gutegekommen sind, sondern auch auf die Gestaltung der Zukunft von segensreichem Einflußsein werden. Jedenfalls ist das Decennium 1874—1884 in der Geschichte des sächsischenVolksschulwesens eines der inhaltreichsten und denkwürdigsten gewesen. Th. Vogel.

Die sächsischen Herzogtümer. Wie die sächsischen Herzogtümer (Großherzogt.Weimar-Eisenach, Herzogt. Meiningen, Herzogt. Coburg-Gotha undHerzogt. Altenburg) in geographischer Hinsicht, trotz ihrer teilweisen Getrenntheitund in national-ökonomischer und politischer Beziehung, trotz mancher Verschiedenheit derInteressen und staatlichen Einrichtungen im einzelnen, doch als zusammengehörige Gliedereines Ganzen erscheinen, so ist dies auch in Bezug aus ihre Schuleinrichtungen der Fall.Nicht bloß als naturgemäßes Ergebnis einer im allgemeinen gleichartigen Entwicklungdes öffentlichen wie des Privatlebens unter der Regierung verwandter Fürstenhäuser,sondern auch infolge besonderer historischer Vorgänge und direkter obrigkeitlicher Anord-nungen waren, bis auf die neuere Zeit, die Schulen in den genannten Ländern ziemlichübereinstimmend organisiert und die Leitung des niedern wie des höhern Unterrichts-wesens auf gleiche Principien basiert. Die beiden Faktoren, welche dieses Ergebnishauptsächlich herbeiführten, sind die Reformation im 16. und die Schulorgani-sation Ernst des Frommen in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts.

Abgesehen von wenigen einzelnen Schulen, deren Bestehen bis in das Mittelalterzurückdatiert werden kann, verdankt das herzoglich-sächsische Schulwesen sein Dasein derEinführung der Kirchen Verbesserung, welche nirgends tiefer und allseitiger alsgerade hier in das Staats- und Volksleben eingriff, und in den thüringisch-sächsischenLändern überall nach gleichen Grundsätzen, mit gleichen Zielpunkten und gleichen Mitteln,zum Teil von denselben Männern, durchgeführt wurde. Auch in die damals noch selb-

*) Im Jahre 1874 waren 429 Schulen mit mehr oder weniger speciellen Lehrplanenversehen, 1653 Schulen aber nicht. Zur Beseitigung dieses Mißstandes hat der Erlaß des„Normallehrplans für einfache Volksschulen vom 5. Novbr. 1878" sehr viel beigetragen. ImJahre 1884 besaßen schon 2038 Schulen ausreichende Lehrpläne, nur 104 Schulen fehltensolche noch.