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7,1 (1886) Reinlichkeit - Schiller
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Sachsen.

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Sachsen (Königreich». ^.) Überblick über die Geschichte des sächs. Schulwesensbis 1831. Die Christianisierung der Landesteile, welche seit 1815 das KönigreichSachsen bilden, erfolgte bekanntlich erst im 10. und 11. Jahrh. Noch um die Mittedes 12. Jahrh. waren östlich von der Elbe starke Reste des Heidentums vorhanden*).Die bescheidenen ersten Anfänge des Schulwesens gierigen auch hier wie anderwärts vongeistlichen Stiftungen aus. Daß das Domstift zu Meißen sogleich bei seiner Be-gründung (968) oder unmittelbar nach derselben zur Errichtung einer Domschule(sebola oatbsäralis oder ouuoniea) verschritt, war nach der Sitte jener Zeit selbst-verständlich. Zunächst nur zur Ausbildung der Chorknaben bestimmt, nahm dieselbenachweislich bald auch andere Schüler ans. Sie scheint aber bald in Verfall geratenund eine wesentliche Hebung derselben auch dadurch nicht herbeigeführt worden zu sein,daß um die Mitte des 13. Jahrhunderts ein reotor und suooentor an derselben an-gestellt und den vordem zur Erteilung des Unterrichts verpflichtet gewesenen sobolastioisans der Reihe der Domherren nur die Aufsicht über die Schule belassen wurde**).Dagegen erfreute sich die sobola exterior und intsrior***) des 1205 in derselbenStadt gegründeten und mit regulierten Augustinerchorherren vom Petersberge besiedeltenAfraklosters bald eines ziemlichen Ansehens und Zulaufs, so daß das Domstift 1275es für nötig fand, eine päpstliche Bulle zu erwirken, welche den Übergang von derDom- zur Klosterschule erschwerte. Regulierte Augustiner Chorherren waren es auch,welche 1213 das Thomaskloster in Leipzig gründeten. Eine höhere Schule war mitdiesem von vornherein nicht verbunden, wohl aber eine Chorknabenschule (soll,xarvulorum, puerornm sneoulurium) f). Ob und inwieweit die zahlreichen Klöster ff),welche nach der Gründung von Altenzelle (1162 75) durch Markgraf Otto inrascher Folge erstanden, mit Schulen versehen waren, darüber fehlt es an einer ver-lässigen Kunde. Sehr frühzeitig, dank der erfreulichen Entwickelung des Städtelebensim Meißner- und Osterlande, wie der. Fürsorge der Wettiner Markgrafen für dasKirchen- und Schulwesen traten auch einzelne städtische Schulen ins Leben. Immerhinwird man sich hüten müssen, aus einzelnen lakonischen Notizen in Urkunden voreiligeSchlüsse zu ziehen. Daraus, daß in denselben unter Beifügung eines bestimmtenStädtenamens eine Schule oder ein Schulmeister erwähnt wird, folgt noch keineswegs,daß es sich um eine städtische Anstalt handelt in unserem Sinne fff). Hatte dochfast ein jeder größere Ort seine Klöster und geistlichen Kongregationen, so daß es inder Mehrzahl der Fälle in Ermangelung näherer Angaben dahingestellt bleiben muß,

*) Bötti ger-Flathe, Gesch. v. Sachsen I. S. 55.

**) Das Genauere hierüber s. bei Örtel, Das Münster der Augustiner Chorherren zuSt. Asra, Säkularschrist der Fürstcnsch. Meisten, Leipzig 1843. Einer der letzten Rektorender Domschule war M. Joh. Pollichius (f 1504), befreundet u. a. mit Herm. von demBusche, der seiner mit Ehren Erwähnung thut.

***) Die soll, sxtsrior hatte zunächst die Bestimmung, 12 Chorknaben (pueri sascularss)zum Kirchendienst, die iutsrior, 24 im Kloster wohnende und nach der Regel desselben lebendeKnaben zu künftigen Augustinerchorherren auszubilden.

f) Sachse, Beiträge zur Geschichte des Thomasklosters, Pgr. der Thomasschule IS80.ff) Von etwa 1 1901330 wurden gegen 60 errichtet.

fff) Für 1260 ist ein rsotor sebolarium in Freiberg bezeugt, für 1291 ein reotor sebolasklemrious in Zwickaus?), für»1300 'ein rsotor pusrorum in Dresden, für 1304 ein rsotor sobo-larium in Loßnitz. Aber der erwähnte Rektor in Dresden war zugleich Kaplan in Dohna undals rsotor sebolarium in I^x >2 (Leipzig) wird unter dem Jahre 1295 ein gewisser Thidericusaufgesührt, welcher nachweislich nicht städtischer Bediensteter, sondern Vorsteher der geistlichenThomasklosterschule war. Vorsicht ist in dieser Beziehung um so mehr geboten, als das Wortrsotor in frühen Urkunden oft gar keinen Schulmann, sondern einen Altaristen d. i. Meßpriesterbezeichnet. Beiläufig bemerkt, könnte von rein-städtischen Anstalten, abgesehen von gewöhn-lichen schreib- und Leseschulen, in jener Zeit der ungebrochnen Herrschaft der Kirche überhauptvicht die Rede sein. Die Aufsicht des Stadtpfarrers (plsbanus) war die selbstverständliche Vor-aussetzung, unter welcher Ratsschulen überhaupt genehmigt wurden, und zwar erstreckte sichbiese gleichermaßen auf das Innenleben der Schule wie auf die unbedeutendsten Äußerlichkeiten.

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