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der Realschulen zwar nicht erhöht, aber doch auch nicht erniedrigt, da die Regierung denvon einzelnen Interessierten angeregten Petitionen um Verwandlung einiger Real-Lehr-anstalten in humanistische Gymnasien bis jetzt kein Gehör geschenkt hat.
Der Lehrplan der Realschulen II. O. enthielt auch nach 1870 die Bestimmung,daß die Ziele der drei unteren Klassen nicht tiefer gesteckt werden sollten als inden entsprechenden Klassen der Realschule I. O-, und daß nur in den zwei oberenKlassen (1870 — 1877 hatten die Realschulen II. O. nur 5 Klaffen) der Unterrichtin den einzelnen Fächern zu einem gewissen Abschluß zu bringen sei. Zwei fremdeSprachen wurden vorgeschrieben, in der Wahl derselben sollten die örtlichen Bedürfnissemaßgebend sein; auch sollte zur Erleichterung des Überganges auf eine RealschuleI. O. Gelegenheit zur Erlernung der dritten fremden Sprache in Extrastunden (außer-halb des Stundenplans) geboten werden. Nachgelassen war es, den Unterrichtin der französischen und englischen Sprache in einer früheren Klasse, als das Regulativvorschrieb, zu beginnen, auch in den Lehrplan der beiden oberen Klassen einigen Fach-unterricht, z. B. kaufmännisches Rechnen, Buchführen, aufzunehmen. Durch diese Be-stimmungen wurde eine eigenartige Entwickelung der einzelnen Schulen begünstigt. Auchals nach sieben Jahren der Kursus um ein Jahr ausgedehnt wurde, blieben die unterenKlassen im wesentlichen an den Lehrplan der Realschule I. O. gebunden; nur für dieoberen Klassen wurden besondere Normen aufgestellt. Das Gesetz von 1884 brachteden Realschulen II. O., die von nun an nur Realschulen heißen, einen sorgfältigausgeführten Lehrplan*), der diese von unten bis oben als ganz selbständige Anstaltenorganisiert, indem er die Ideen Vogels <s. o.) zur Verwirklichung bringt, während dieRealgymnasien mehr dem Bilde entsprechen, welches Beger vorgezeichnet hatte.
In Anbetracht ihres neuen Lehrplans sind die sächsischen Realschulen von Reichswegen als höhere Bürgerschulen bezeichnet worden mit einziger Ausnahme der städt.Realschule zuMeißen, die als Realschule gilt, weil sie einen siebenjährigen Kursus mitobligatorischem Latein-Unterricht hat. Gegenüber der preußischen höheren Bürgerschulezeigt die sächsische Realschule manche Abweichung:
Religion. Deutsch. Französisch. Englisch. Geogr. u. Gesch. Naturbeschreibung.Preußen 13 21 40 13 22 13
Sachsen 15 31 28 12 22 10
Physik u. Chemie. Rechnen u. Math. Zeichnen. Schreiben.
Preußen 8 29 12 8
Sachsen 10 31 12 7
Die Ziele sind in Sachsen höher in Geographie, Chemie; dagegen wird in Preußenin Mathematik mehr gefordert, nämlich auch Kenntnis der ersten Elemente der ebenenTrigonometrie, Logarithmen und Progressionen.
Von den 20 sächsischen Realschulen haben bisher nur fünf das Latein völlig fallen
*) Der lateinische Unterricht ist völlig weggefallen, doch können mit den drei UnterklassenProgymnasialklassen verbunden werden. Der Unterricht in der Muttersprache bildet denMittelpunkt des gesamten sprachlichen Unterrichts. Er hat die Schüler nicht nur zum korrektenmündlichen und schriftlichen Gebrauch zu führen, sondern auch zur formalen Bildung und Vor-bereitung auf den fremdsprachlichen Unterricht zu dienen, weshalb er auch in den unteren Klaffenmit höherer Stundenzahl bedacht ist (Sexta 8, Quinta 6, Quarta 5 St.). Im Französi-schen und Englischen werden die Ziele deS Regulativs von 1860 so ziemlich festgehalten;Geographie undGeschichte werden in je zwei Kursen erteilt. Die Naturb eschreibungsin den zwei oberen Klassen nur mit 1 St.) erstrebt außer übersichtlicher Kenntnis der Botanik,Zoologie, Anthropologie und Mineralogie auch einen Überblick über Bau und Entwickelung desErdkörpers; Physik (zwei Klassen ä Z St.) und Chemie sollen thunlichst miteinander ver-bunden werden; in Rechnen und Mathematik wird das kaufmännische Rechnen betont, dieZiele des mathematischen Unterrichts decken sich fast ganz mit denen der Untersekunda des Real-gymnasiums, ziehen nur noch die Stereometrie herein.