Druckschrift 
7,1 (1886) Reinlichkeit - Schiller
Entstehung
Seite
791
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Der Lehrplan von 1884 stimmt, wie schon angedeutet, mit dem preußischen Lehr-plan für die Realgymnasien in allem Wesentlichen überein, und zwar nicht nur rücksicht-lich der den einzelnen Fächern eingeräumten Stundenzahl, wie folgende Übersicht zeigt:Relig. Deutsch. Latein. Franz. Engl. Gesch. u. Geogr. Naturbeschr. Naturlehre.

Preußen 19 27 54 34 20 30 12 12

Sachsen 21 29 54 34 18 30 12 12

Chemie. Rechnenlr. Math. Schreiben. Zeichnen.

Preußen 6 44 4 18

Sachsen 6 44 3 18

sondern auch in den Lehrzielen; nur daß an den sächsischen Realgymnasien in einigenFächern etwas mehr gefordert wird, z. B. im Französischen sofortiges Nachschreibeneines nicht zu schwierigen Extemporales, im Französischen und Englischen Be-kanntschaft mit dem Wesentlichsten aus der Literaturgeschichte und Gebrauch des fremdenIdioms als Unterrichtssprache in der Prima, endlich in der Mathematik dieGleichungen vierten Grades.

Im Jahre 1884 zählte das Königreich Sachsen 11 Realgymnasien, nämlich Leipzig,Annaberg, Dresden I, Dresden II, Plauen, Zittau, Zwickau, Chemnitz, Döbeln, Frei-berg, Borna*), die zusammen 216 Lehrer und 2844 Schüler hatten.

Von diesen Anstalten sind Annaberg, Plauen, Zittau, Döbeln königlichen Patronats,während die übrigen städtische Anstalten sind. Bei diesen letzteren, wie auch von denköniglichen Realgymnasien bei denjenigen von Plauen und Zittau, bildet die nächste Auf-sichtsbehörde eine Schulkommission, die sich aus Mitgliedern der städtischen Behördenund der Bürgerschaft zusammensetzt, bez. eine besondere Deputation des betreffendenStadtrates bildet.

Eigentümlichkeiten besitzt a.) das R.-G. zu Döbeln in einer dreiklassigen Land-wirtschaftsschule, welche in Paralleleren zu den Klassen Untertertia, Obertertia undUntersekunda besteht, und b) das R.-G. zu Zittau in einer höheren Handelsschule,welche Parallelklassen zu Obertertia und Untersekunda bildet. Durch das Reifezeugnis beiderAnstalten (der Landwirtschaftsschule und der höheren Handelsschule) wird die Befähigungfür den Einjährigfreiwilligendienst erworben.

Die Realgymnasien von Plauen und Zittau waren von ihrer Gründung anis. o.) in engster Verbindung mit den humanistischen Gymnasien der betreffenden Städte.Während in Plauen diese Verbindung »och in der Weise besteht, daß beide Anstaltenvon eine ni Rektor geleitet werden, auch die Beschäftigung der Lehrer trotz der Sonde-rung in zwei Lehrerkollegien nicht ausschließlich an einer der beiden Anstalten stattfindet,ist dem Zittauer Realgymnasium seit 1882 ein eigener Rektor vorgesetzt und die Be-ziehungen zum Gymnasium, mit dem jenes sich in das städtische Schulgebäude (Johanneum)zu teilen hat, beschränken sich auf gemeinsame Benutzung der Aula und dergl.

Der Gesamt-Etat der Realgymnasien betrug für das Jahr 1884 rund 750 000 M.**).Zu den Kosten der städtischen Realgymnasien leistet der Staat, der für die vier könig-lichen Realgymnasien ca. 180 000 M. aufzubringen hat, einen jährlichen Zuschuß von63 000 M. ***).

sollte 1860 zu richtiger Auffassung der Form und manueller Fertigkeit im Gebrauch der Zeichen-instrumente führen; hierzu ist seit 1877 als weiteres Ziel die Fertigkeit in der Ausführungvon Konstruktionen getreten. War für das Freihandzeichnen 1860 nur Herstellung einersauberen und richtigen Kontur verlangt worden, so wird seit 1877 Ausbildung des Augesundder Hand zu korrekter und geschmackvoller Darstellung des Gesehenen ohne Gebrauch mechani-scher Hilfsmittel gefordert.

*) Das städtische Realgymnasium zu Wurzen ist 1882 in ein Königliches Gymnasiumumgewandelt worden.

**) In Plauen und Zittau ist der Etat mit demjenigen des Gymnasiums vereinigt.

***) Chemnitz und Zwickau beziehen je 18 000 M., Freiberg 15 000 M., Borna 12 000 M-Dresden und Leipzig erhalten keinen Staatszuschuß.