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7,1 (1886) Reinlichkeit - Schiller
Entstehung
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Sachsen.

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Gymnasium verhindern zu sollen. So wurden in einzelnen Städten (z. B. Bautzen)die beabsichtigten weiteren Gründungen von Realschulen I. O. durch das Ministeriumverhindert, in anderen (Borna und Wurzen) erfolgten dergleichen gegen dessen Willen.Im Gegensatz zur Gelehrtenschule sollte die Realschule I. O. an die mehr praktischeRichtung der früheren Realschule gebunden bleiben. Diesem Gesichtspunkte entsprechendwurde in Döbeln 1872 eine Landwirtschaftsschule, in Zittau 1876 einehöhere Handelsschule mit der Realschule verbunden. Durch das Festhalten amerfüllten zehnten Lebensjahre als der unteren Altersgrenze für den Eintritt in die Sextader Realschule wurde eine bedeutsame Abweichung vom humanistischen Gymnasium her-beigeführt, welches Schüler vom neunten Lebensjahre aufnehmen durfte*). Nicht un-bedenklich war auch der im Lehrplan durchgeführte Abschluß in allen Fächern mit derUntersekunda, wodurch die drei oberen Klassen als ein nur äußerlich angefügter Oberbauerschienen, der jeden Augenblick ohne Nachteil für das eigentliche Gebäude wieder ab-gebrochen werden konnte. Die Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse des praktischen Lebenstrat sehr augenscheinlich hervor im Lehrplan der Ausführungsverordnung vom2 9. Januar 1877, welche das mit den Landständen vereinbarte Gesetz vom2 2. August 1876 begleitete.

Als sich jedoch nach einigen Jahren herausstellte, daß die befürchtete Gefährdungdes humanistischen Gymnasiums nicht eingetreten war und andererseits die aus Anlaßder Überbürdungsfrage eingeforderten Gutachten der Direktoren sämtlich eine Ausdehnungdes Kursus empfohlen hatten, geschah der letzte Schritt durch das Gesetz betr. ver-änderte Bestimmungen über die Realschulen I. und II. Ordnung vom15. Febr. 1 884. Der Kursus der Realschulen I. O. wurde durch Trennung derTertia ein neunjähriger, die niedrigste Altersgrenze für den Eintritt in Sexta wurdeauf das vollendete neunte Lebensjahr zurückgeschoben, die Anstalten erhielten die Be-nennung „Realgymnasien". Der Lehrplan ward fast vollständig dem der preußischenRealgymnasien angepaßt und die bisherige Rücksichtnahme auf das praktische Leben auf-gegeben. Neue Berechtigungen wurden bei dieser Gelegenheit den Abiturienten der Real-gymnasien nicht verliehen. Voraussichtlich auf längere Zeit dürfte damit die Organisationdes sächsischen Realschulwesens zum Abschluß gebracht sein.

Die Veränderungen, die der Lehrplan des jetzigen Realgymnasiums in seiner vierStufen umfassenden Entwickelung durchlaufen hat, lassen sich aus folgender Tabelle erkennen:

1860

1870

1877

1884

(6jähr. Kursus.)

(7jähr.

K.)

(8jähr. K.)

(9jähr. K.)

Religion ....

18

Stunden.

20 Stunden.

19 Stunden.

21

Stunden.

Deutsch . . . .

21-

-22 „

24—25

31

29

„

Lateinisch ....

22

„

25

„

34

54

„

Französisch . . .

25

„

29

„

31

34

„

Englisch ....

10

„

13

„

18

18

Geographie . . .

12

„

13

„

16

14

„

Geschichte . . .

12

„

14

„

16

16

„

Naturbeschreibung .

10

„

11

„

12

12

„

Physik ....

7

„

10

„

10

12

„

Chemie ....

5

6

„

8**) „

6

„

Rechnen und Math.

37

43

„

40

44

„

Zeichnen ....

12

„

13

„

17

18

„

Die Nebenfächer Gesang und Turnen behielten von 1860—84 dieselbe Stundenzahl.

*) Dieser spätere Anfang des Realschulkursus fiel wesentlich ins Gewicht, als es sichdarum handelte, die Berechtigung für den Einjährig-Freiwilligendienst nach Abschluß der Unter-sekunda, also nach nur fünfjährigem Besuch einer höheren Schule, für die sächs. Realschulen zuerwerben.

**) Seit 1881 nur 6 durch Wegfall der Chemie in Untersekunda.