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7,1 (1886) Reinlichkeit - Schiller
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Sachsen.

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kenntnis des griechisch-römischen Altertums nach seinen eigentümlich klassischen Seitendurch eine planvoll geordnete und geleitete Lektüre der für die Jugend geeigneten antikenMeisterwerke." Grammatik, Stilistik und Metrik sind nur Mittel zum Zwecke einergründlichen und genußreichen Lektüre, daher die Unterweisung darin auf Unter- undMittelklasten zu beschränken. Das Lateinsprechen und Lateinschreiben*) ist nur insoweitberechtigt, als es dem eben bezeichneten Zwecke dient; freie lateinische Aufsätze und dich-terische Versuche sind der Jugend nicht mehr zuzumute». Für die Kräftigung der Ge-sundheit und die Belebung des mannhaften, ritterlichen Sinns ist zu sorgen durch einentüchtigen Turnunterricht mit Turnspielen und Turnfahrten. Dies sind etwa die Grund-gedanken, welche Köchly vertritt und am kürzesten und eindringstlichsten in seinen72 Sätzen zur Gymnasialreform" zum Ausdruck gebracht hat**). Kein Wunder,daß mancher Philolog der alten Schulen an denselben Ärgernis nahm! Die Wirkungderselben wurde nicht wenig durch den Umstand erhöht, daß Köchly als Zögling einerFürstenschule und Lieblingsschüler G. Hermanns vor dem Verdachte gesichert war, alsbekämpfe er Bestrebungen, denen volle Genüge zu leisten er persönlich außer stände sei.

Mittlerweile hatte das Ministerium Wietersheim nicht müßig der entstandenenBewegung zugesehen. War doch dasselbe auch seinerseits von der entschiedenen Über-zeugung durchdrungen, daß die Gymnasien einer Umgestaltung nach dem Geist und denInteressen einer neuen Zeit dringend bedürftig seien. Schon 1845 hatte dasselbe einRegulativ für den Geschichtsunterricht an den Gymnasien hinausgegeben, in einer Ver-ordnung vom 6. März auf die bislang sehr vernachlässigten Übungen indeutscherRedekunst" hingewiesen, auch im Herbst des gen. Jahres eine Rektorenkonferenz nach Dresdenberufen zur Durchberatung des von dem Minister ausgearbeitetenEntwurfs zu einemRegulativ für die Gymnasien". Nach Überwindung manigfacher Hemmnisse erfolgte imJanuar 1847 die Versendung des lange vorbereitetenRegulativs für die Gym-nasien vom 27. Dezember 1846" an die Schulen mit der Anordnung, daßdasselbe Ostern 1847 in Kraft zu treten habe. Das Ministerium Wietersheim hatsich durch dies bezeichnet Regulativ ohne allen Zweifel ein rühmliches Denkmal in dersächsischen Schulgeschichte gesetzt, namentlich wenn man die Zeitverhältnisse in Betrachtzieht. Immer weiter war der Gymnasialverein nach der liberalen Seite vorwärts ge-gangen, indem er auch Fragen allgemeinerer Art und entschieden politischen Charaktersin das Bereich seiner Agitationen hineingezogen hatte***). Dieser Richtung konnte und

*) Mit fortreißender Beredsamkeit hatte er seinen Protest gegen die freien lateinischenAussätze auch erhoben auf der Philologenversammlung in Jena 1846. Nicht ohne Erfolg.Denn die betreffende Sektion erkannte es wenigstens als eine Frage der Zeit an, ob die be-sagten Aufsätze beizubehalten seien, ferner, daß dieselben, solange sie beibehalten würden, inder Hauptsache den Charakter von freien Wiedergaben des Gehörten und Gelesenen zu tragenhätten.

**) Vermischte Blätter I. S. 1727. Die letzten 10 Sätze, welche sich auf die Ausbil-dung der Lehrer, deren Rangstcllung und Rechte beziehen, sind bei obigem Auszug außer Be-tracht geblieben.

***) Auf wie empfänglichen Boden der ausgestreute Same gefallen war, das zeigte sich imJahre 1848. Eine in Leipzig abgehaltene allgemeine Lehrerversammlung beschloß am 2S. April:1) Die gesamte Bolkserziehung ist Staatssache: 2) das Volkserziehungswesen wird geleitetdurch einen Erziehungsrat von Sachverständigen, an dessen Spitze ein Unterrichtsminister steht.Die Gymnasiallehrerversammlung, welche ebendaselbst im Juli tagte, nahm nach langen erregtenDebatten über didaktisch-pädagogische Fragen (u. a. wurde das Lateinsprechen und der freielateinische Aufsatz als obligatorische Leistung mit 37 gegen 12 Stimmen abgelehnt) eine Adressean die Nationalversammlung an, welche um die Einberufung einer allgemeinen deutschen Lehrer-versammlung zur Beratung einerAllgemeinen deutschen Schulordnung" bat. Ein Aufruf anDeutschlands Lehrer vom 5. August lud zur Gründung einesDeutschen Lehrervereins" nachEisenach ein. Auch Köchly war mittlerweile weitergegangen auf dem betretenen Wege. Der2. Band seinerVermischten Blätter" von 1848, welcher die ausführlichen Berichte der ein-gesetzten Fachkommissionen enthält, schließt mit der Empfehlung eines Einheitsgymnasiums ,welches mit den modernen Sprachen beginnt, dem Latein von IVI nur 24, dem Grie-