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7,1 (1886) Reinlichkeit - Schiller
Entstehung
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772 Sachsen.

Blochmannschen, später Bezzenbergerschen Erziehungsinstitute verbunden blieb, seitdemselbständig besteht als ein öffentliches Gymnasium mit einem 50 Stiftungsstellenzählenden Alumnat.

L) Die Zeit von 1831 bis zur Gegenwart. Dem durch die Konstitutionvom 31. Oktober 1831 errichteten Kultusministerium wie den ersten konstitutio-nellen Landtagen (der erste blieb 1833 und 1834 nahezu 21 Monate lang versammelt),fielen große und schwere Aufgaben zu. Die vorausgehende Darstellung hat nicht ver-schweigen dürfen, daß Sachsen in Bezug auf die Ausgestaltung, Regelung und einheit-liche Leitung der höheren Schulen in der Zeit von 18061830 hinter manchem anderendeutschen Lande, vornehmlich hinter Preußen zurückgeblieben war. Was in den Jahren18341840 geschehen ist zur Nachholung des Versäumten und Verbesserung des Be-stehenden, ist wahrhaft staunenswert. Schalte ich auch das mit ein, was Kommunenund Private thaten, nachdem der löbliche Wettkampf einmal entbrannt war, so weist einJahr nach dem andern wichtige Fortschritte und Errungenschaften auf. Im Jahre 1834wurde in Leipzig die erste Sachs. Realschule (s. u.) und zugleich die erste Kleinkinder-bewahranstalt, in Dresden die erste öffentliche Turnanstalt (von I. A. L. Werner)errichtet, wurden 7 Seminarien, wenn auch nicht neu gegründet, so doch mit erheblichenOpfern gründlich und nach einem einheitlichen Plane reformiert, wurde die Vermögens-Verwaltung und das Benefizienwesen an der Universität wie die Verleihung der Patronats-freistellen an den Fürstenschulen neu geregelt, endlich eine umfänglichere Vorlage, die Re-organisation der Gelehrtenschulen betreffend, den Ständen vorgelegt. Zwar mußte dieseinfolge heftigen Widerspruches zurückgezogen werden, aber bereits im folgenden Jahreerfuhren wenigstens die äußerlichen Verhältnisse der Gymnasien*) eine Regelung, indemdie Rechte und Pflichten der Patronatsbehörden festgestellt und für die städtischen undprivaten Anstalten Kommissionen eingesetzt wurden. Im Zusammenhänge hiermit erfolgtedie dnrch die Lage der Dinge gebotene Entscheidung über die seit lange notleidendenLyceen in Chemnitz und Schneeberg. Indem denselben, wie dies bereits vorherdenen zu Kamenz, Löbau und Marienberg widerfahren war, die Staatsunterstützungverringert, bezw. für die Zukunft entzogen wurde, wurden dieselben zum Untergange ver-urteilt. Dafür konnte fortan für die außer den beiden Fürstenschulen und dem Vitz-thumschen Stiftungsgymnasium verbleibenden 9 Gelehrtenschulen in besserer Weise alsbisher Sorge getragen werden**). Die weitab größte und wichtigste gesetzgeberischeLeistung dieser Jahre auf dem Gebiete des Schulwesens war aber ohne Zweifel dasVolksschulgesetz vom 6. Juli 1835 nebst dem Regulativ für die Prüfung vonVolksschullehrern vom 13. Juli dess. Jahres. Im Hinblick darauf, daß in denJahren 1834'36 die Zusammenhänge sich lösten, welche bis dahin noch zwischen Latein-schule einerseits und Seminar wie Volksschule andrerseits bestanden hatten, erscheint esgeboten, daß die Darstellung fortan die verschiedenen Arten von Schulen auseinander

der Errichtung einer Familienschule legierte Summe durch Verzinsung die erforderliche Höheerreicht.

*) U. a. wurde auch festgestellt, daß die Abfassung der Programmabhandlungen fortannicht mehr eine Obliegenheit lediglich der Rektoren, sondern eine encyklische Leistung des Kol-legiums der ordentlichen Lehrer sein solle.

**) Diese Zahl verringerte sich noch t843, in welchem Jahre das Lyceum zu Annabergin eine Realschule mit staatlichem Zuschuß verwandelt wurde. Überwiegend blieb das Interesseder Stände begreiflicherweise in dem Jahrzehnt, in welchem die Leipzig-Dresdner Eisenbahn(1839) als die erste Lokomotivenbahn Deutschlands, dem Betrieb übergeben und der Zollverein(1834) begründet wurde, den Anstalten für Gewerbe, Handel und Industrie zugewendet. Ge-wcrbschulen gründete der Staat 1836 in Chemnitz, Plauen und Zittau; in demselben Jahreerfuhr die junge technische Anstalt in Dresden bereits eine nicht unerhebliche Umgestaltung.Infolgedessen fielen bei der Budgetberatung im Juli 1837 für sämtliche kommunalen Gym-nasien nur 30 000 M. ab. Die Kommunen aber zeigten sich damals diesen Anstalten gegen-über weniger als je opferwillig. Erst seit 1835 führen dieselben übrigens offiziell den NamenGymnasien", indem die bisherigen Benennungen (Lyceen, Stadtschulen rc.) in Wegfall kommen.