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7,1 (1886) Reinlichkeit - Schiller
Entstehung
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Sachsen.

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l schärfte und Maßnahmen traf, die Säumigen zum Schulbesuch zu nötigen. Ein Reskript

! vom 4. März d. I. schrieb vor, daß kein Kind konfirmiert werden solle, das nicht die

^ Schule regelmäßig besucht und einige Sicherheit in den Elementen erlangt habe. Weitere

i Verfügungen aus demselben Jahre normierten die Dauer des obligatorischen Volksschul-

^ besuches auf 9 Jahre (von begonnenem 6. bis vollendetem 14. Lebensjahr). Das

8 folgende Jahr regelte die Schulgeldersätze und Strafen für Schulversäumnifse. Dank

B der Fürsorge der Regierung gab es im Lande 1805 nur noch 602 Lehrerstellen mit

weniger als 80, nur 793 mit weniger als 100 Thaler Jahresgehalt; alle übrigenwaren auskömmlicher dotiert. Was die Einrichtung der Volksschule in Stadt und Landbetrifft, so blieb freilich die Wirklichkeit vielfach hinter dem zurück, was die Oberbehördenals geboten bezeichnet hatten. Manche Städte (wie Plauen, Schneeberg, Annaberg rc.)behalfen sich, was die Knaben anlangte, lange damit, den untern Klassen ihrer Latein-schulen eine Einrichtung zu geben, welche den Ansprüchen an einen zeitgemäßen Elementar-unterricht notdürftig Genüge leistete. Die erste Bürgerschule*) schuf sich Dresden,indem es 1803 die Neustädter Lateinschule in eine solche umwaudelte; 1804 gründeteLeipzig seine erste Bürgerschule, deren erster Direktor Ludw. Gottlob Gedike, vordemRektor in Bautzen (si 1838), als Pädagog und Verfasser vielgebrauchter Schulbüchersich einen gewissen Namen erworben hat. Die vorherrschende Richtung dieser neuerstan-) denen Anstalten war, dem Zuge der Zeit entsprechend, eine mehr oder weniger aus-

) gesprochen rationalistische, wie ja bekanntlich auch die beiden Männer, welche für das

sächsische Kirchen- und Schulwesen danialiger Zeit besonders maßgebend waren, Franz; Volkmar Reinhard, Oberhofprediger von 17911812, und Joh. Georg Rosen-

! Müller, Superintendent von Leipzig 17861815, nach dieser Seite neigten.

Für die Lateinschulen war während dieser ganzen Periode dieErneuerte Schul-s ordnung für die Landesschulen und lateinischen Stadtschulen**) vom 17. März 1773"maßgebend, welche nach langen Erwägungen und Verhandlungen im wesentlichen nachi Joh. Aug. Ernestis Vorschlägen zustande gekommen war (s. d. Artikel Ernesti).I Charakteristisch für dieselbe war, daß sie mit Entschiedenheit philanthropinistische Be-

s strebungen ablehnend an die Ordnungen von 1580 und 1602 anknüpfte, so jedoch,

? daß sie das Studium des Griechischen mehr betonte, auch dem Zeitgeiste wie den For-derungen einer vernünftigen Pädagogik durch maßvolle Pflege der Muttersprache unddes Französischen, wie der Mathematik und Realien Rechnung trug. Die Thatsache,

- daß diese Schulordnung bis zum Erscheinen des Regulativs von 1846 im wesent-

i liehen die Norm für Sachsens gelehrte Schulen geblieben ist, spricht lauter, als alle

; Lobpreisungen dies zu thuu vermöchten, für ihre Gediegenheit, zum mindesten Zweck-

! Mäßigkeit; denn es hieße doch wohl den Generationen von 17731846 zu wenig Ehre

! erweisen, wollte man jenes Beharren nur aus der lex inertias erklären. Minder genial,

r aber jedenfalls praktischer als F. A. Wolfs überlasteter Lehrplan, hatte der von Ernesti

« es verstanden, den dringendsten Forderungen einer neuen Zeit Genüge zu leisten, ohne

K daß doch durch ihn der Tradition der sächsischen Schulen Gewalt angethan oder den

k Altertumsstudien die gebührende Nangstellung streitig gemacht worden wäre. Um die

k Wende des Jahrhunderts herum machte sich auch bei verschiedenen Anstalten eine gewisse

L Hebung bemerklich. Universitätslehrer wie Sam. Friedr. Morus (si 1798), Friedr.

n Wolfg. Reiz (si 1790) u. a. hatten ohne Zweifel dazu das Ihrige beigetragen; mancher

sächsische Lehrer mag auch durch den großen Meister der Altertumswissenschaft im nahenHalle angeregt worden sein. Vornehmlich aber hat sicher der mächtige Aufschwung der

*) Eine Privatbürgerschule hatte bereits 1771 daselbst Sam. Gottl. Pfeilschmidt ge-gründet.

**) Dieselbe enthielt auch Bestimmungen über diedeutschen Schulen" und Dorfschulen.Allein diese wurden teils, wie es scheint, von vornherein nicht ernstlich durchgeführt, teils imVerlaufe der Jahre durch andere ersetzt. Auch war der Urheber dieses Anhangs nicht Ernesti,sondern der Superintendent Haymann.

Pädag. Encyklopiidie. VIl. 2. Aufl.

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