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Russische Ostseeprovinzeu.
Privatelementarlehrers oder einer solchen Lehrerin bezieht sich nur auf die drei zuerstgenannten Fächer und die Arithmetik, in einem noch mehr ermäßigten Umfange. EinNachweis pädagogischer Kenntnisse wird in diesen Prüfungen nicht verlangt; nur eineProbelektion ist abzuhalten. Da viele Familien auf dem Lande wegen bedeutenderEntfernung vorn nächsten Schulorte darauf angewiesen sind, ihren Kindern besondersin zarterem Alter häuslichen Unterricht erteilen zu lassen, so ist es für dieselben wichtigund ein wirkliches Bedürfnis, gut vorbereitete und auch didaktisch schon geübte Lehr-kräfte zu erhalten, was nicht so leicht möglich ist. Alle in Privathäusern Unterrichtendensind verpflichtet, sich bei den Direktoren anzuzeigen und jährlich einen Bericht über ihreThätigkeit abzustatten, sowie Zeugnisse von den Personen, bei denen sie unterrichten,nebst der Attestation des Kreisdeputierten beizubringen. Da solche Berichte sehr unregel-mäßig eingehen und eine Kontrolle unmöglich ist, so ist die Zahl der in den HäusernUnterrichteten auch nur mit einiger Sicherheit nicht zu ermitteln. Es ist noch zuerwähnen, Laß ver Staat auch den Hauslehrern und -Lehrerinnen, wenn sie 25 Jahreihren Beruf in PrivathLusern geübt und die vorgeschriebenen Berichte und Zeugnisseregelmäßig vorgelegt haben, eine Pension ausgesetzt hat, für Privaterzieher von 270 Rubelund für Hauslehrer und -Lehrerinnen von 160 Rubel jährlich. Da jedoch die Lehreran Privatanstalten, sowie die Privatelementarlehrer und -Lehrerinnen von dem Anrechtauf eine Pension ausgeschlossen sind, so hat man in Livland und Esthland besondereUnterstützungs- und Pensionskassen begründet, um solchen Lehrern und Lehrerinnen über-haupt gegen Einzahlung eines jährlichen Beitrages von 5 Rubeln in Fällen der Dienst-unfähigkeit eine Unterstützung oder nach einer bestimmten Reihe von Jahren eine Pensionerteilen zu können. Auch besteht eine dritte derartige Kasse zur Unterstützung der Hin-terbliebenen Witwen und Waisen von Privatlehrern.
Im Jahre 1883 waren im Dorpatschen Lehrbezirk 448 Schulen: 184 öffentlicheund 264 Privatschulen, und zwar Gymnasien 14 öffentliche, 1 privates; Realschulen5 öffentliche, 1 private; Kreisschulen 28 öffentliche (mit Einschluß von 3 Stadtschulenmit russischer Unterrichtssprache), l6 private; Elementarschulen 106 öffentliche, 180 pri-vate; höhere Töchterschulen 9 öffentliche, 18 private; mittlere 12 öffentliche, 31 private;Hebräerschulen 10 öffentliche, 17 private. In diesen Schulen befanden sich 32 970 Ler-nende (19 398 Knaben, 13 572 Mädchen) und zwar in den öffentlichen Schulen 20 633(15 026 Knaben, 5607 Mädchen); in den Privatschulen 12 337 (4372 Knaben,7065 Mädchen), und zwar:
in der öffentlichenSchule.
in den Privat-
in öffentl. und
Summa.
schulen.
Privatschulen.
Knaben
Knaben Mädchen
Knaben ^ Mädchen
Knaben
Mädchen
u. Mädchen
in den Gymnasien, Realschulenund Schulen I. Ordnung
5689
1876
240
1940
5929
3816
9745
Kreisschulen u. Schulen II. Ord-nung .
3521
1067
1245
1986
4766
3053
7819
Elementarschulen und SchulenIII. Ordnung (inkl- Hebräer-schulen) .
5816
2664
4639
4039
8703
6103
15 408
15 026
5607
6124
7965
19 398
13 572
32 97»
Die Vergleichung dieser Zahlen zeigt zunächst ein Überwiegen der Schülerzahl inden Gymnasien und Kreisschulen zusammen über die in den Elementarschulen, während