Russische Oststcprovinzcn. 74st
Gynmasien und Kreisschulen sind in diesem daher nur diejenigen, welche die entsprechendePrüfung gemäß den für den Lehrbezirk bestehenden besonderen Prüfungsreglements be-standen haben. Nach diesen sind zu dem Examen für die Stellen von Oberlehrernund Lehrern an Gymnasien in der Regel (mit Ausnahme der Lehrer der russischen undfranzösischen Sprache) nur solche Personen zuzulassen, welche ihre Studien auf einerUniversität gemacht haben; sie unterliegen der vollständigen Prüfung, wenn sie in dengewählten Fächern weder einen gelehrten Grad bei der Dorpater Universität erworbenbaben, noch das Zeugnis einer ausländischen Prüfungskommission für Kandidaten desGymnasiallehramts beibringen können, einer modifizierten Prüfung dagegen, wenn einedieser Bedingungen erfüllt ist. Diese Prüfungen werden bei der Universität abgelegtund zwar für die Stellen der Oberlehrer: der Religion, der lateinischen und griechischen,der deutschen und der russischen Sprache, der historischen Wissenschaften und der Mathe-matik. Die Prüfung kann in einem oder mehreren Fächern abgelegt werden. DiePrüfung für das Amt eines wissenschaftlichen Lehrers erstreckt sich mit etwas er-mäßigten Anforderungen auf die lateinische, griechische und deutsche Sprache, ans Geo-graphie und Geschichte, oder nach der Wahl an Stelle der beiden letzten Fächer aufdie Elementarmathematik und Naturbeschreibung, doch kann sie auch in sämtlichen Fächernabgelegt werden. — Bei der Prüfung eines Kreislehrers, die auch bei den Gymnasienstattfinden kann, wird kein Nachweis verlangt, wo und wie der Examinand seine wissen-schaftliche Bildung gewonnen. Sie umfaßt folgende Fächer: Religion, Mathematik,Physik, Naturbeschreibung, Geographie, Geschichte, deutsche, lateinische und griechischeSprache, Orgelspiel, Gesang. Die drei letzten Fächer sind jedoch nicht obligatorisch.Auch hier ist eine Teilung der Prüfung gestattet, indem entweder die Mathematik,Physik und Naturbeschreibung, oder die Geschichte, Geographie und lateinische Spracheabgelehnt werden darf. Jeder zu Prüfende ohne Ausnahme hat außerdem vor alleindurch einen Vortrag! und ein Kolloquium nachzuweisen, daß er imstande ist, seinenGegenstand in russischer Sprache vorzutragen, sowie eine schriftliche Arbeit über eineumfassendere Frage aus der Pädagogik unter Aussicht anzufertigen; von den Kandidatenfür Lehrerstellen an Gymnasien (mit Ausnahme der Lehrer der russischen und fran-zösischen Sprache) wird außerdem vor der Prüfung die Einreichung einer von ihnenverfaßten wissenschaftlichen Abhandlung über einen Gegenstand aus ihrem Hauptsachegefordert, sowie die Anfertigung von freien Aufsätzen oder Übersetzungen als Probendes Stils in den Sprachen, in denen sie der Prüfung sich unterziehen. —
Pädagogische Vereine von Lehrern verschiedener Anstalten haben zu wiederholteu-malen in den Städten sich gebildet, wo der Lehrstand durch eine größere Anzahl vonMitgliedern vertreten ist, ohne jedoch mit Ausnahme etwa des allgemeinen pädagogischenVereins in Dorpat, welcher früher eine längere Zeit hindurch eine lebendige Thätigkeitentwickelte, von dauerndem Bestände gewesen zu sein. Unter den Lehrern einzelner An-stalten oder mehrerer Schulen derselben Kategorie finden auch jetzt pädagogische Zusammen-künfte zu gegenseitiger Anregung statt. Allgemeine Lehrerversammlungen sind nicht zu-stande gekommen, obgleich das Bedürfnis derselben wohl gefühlt wird; nur die Laud-ichullehrer in Livland halten ihre regelmäßigen jährlichen Zusammenkünfte in denSommerferien. Im Jahre 1864 wurde durch den damaligen Kurator Graf Keyserlingk eineKonferenz der Gymnasialdirektoren mit Beteiligung auch einiger Lehrer zusammenberufenund derselben besonders die Beratung über die Gründung von Lehrervereinen mit regel-mäßigen allgemeinen Zusammenkünften, wie sie in Deutschland (und auch in den übrigenAhrbezirken Rußlands) bestehen, und über die Herausgabe einer pädagogischen Zeitschriftzur Aufgabe gestellt. Wegen der allgemeinen Zeitverhältnisse erschien es jedoch späternicht opportun, auf diese Fragen weiter cinzugehen, und so hatten die Vorschläge derKonferenz weiter keinen Erfolg; auch unterblieb die zunächst in Aussicht genommeneWiederholung der Direktorenkonferenzen, obgleich die Wichtigkeit derselben nicht verkanntwerden konnte. Erst im Jahre 1878 kand eine zweite Konferenz von Pädagogen des