Russische Ostscc-rovinzen.
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Schulgelde schwankend sind, so läßt sich das gesamte Einkommen eines Lehrers nur an-nähernd bestimmen: für die Stellen der Oberlehrer dürfte dasselbe etwa t kOO bis1300 Rubel, für die Lehrer zwischen 900 und 1100 Rubel betragen. — Die Unter-haltungsquellen der Gymnasien in Pernau, Arensburg, Goldingen und Libau sind: dievom Staate noch fortgezahlten Etatssummen der früheren Kreisschulen, die Zuschüsse vonseiten der Stadtverwaltungen oder des Adels und das Schulgeld, welches von denSchulkollegien oder Kuratorien eingezogen wird; die Etats betragen in der obigen Folge13 , 081 , 12,310, 17,500 und 21,090 Rubel. Der Oberlehrer, welcher zugleichDirektor ist, erhält als solcher eine Zulage von 250 Rubel, außerdem werden von derKrone 800 Rubel zur Bestreitung der russischen Korrespondenz gezahlt; die Gehälterrer Oberlehrer und Lehrer entsprechen den angeführten Sätzen, Mietgelder zwischen85—140 R.; das Schulgeld zwischen 22—60 R. Aus den gesteigerten Beiträgender Städte und des Adels und dem erhöhten Schulgelde werden den Lehrern Zulagenbewilligt. Die Domschule in Reval wird von der estländischen Ritterschaft unterhalten;Etat 20,326 R., von denen 147 5 R. von der Krone zur Verstärkung des russischenUnterrichts gezahlt werden. Das Stadtgymnasium in Riga ist mit 41,800 R. dotiert;der Direktor erhält neben freier Wohnung 1500 R. Gehalt und 800 Tischgelder; seinGehilfe resp. 1200 und 600 R., die Oberlehrer 1000 R. Gehalt, 300 Tischgelderund 450 Quartiergelder, die wissenschaftlichen resp. 900, 300 und 400 R. mit Alters-zulagen, nach in je 5 Jahren im Betrage von Vs des Gehalts, bis zur erfolgten Pen-sionierung. — Die Bestimmungen über die Pensionen der Lehrer sind dieselben, wie inden übrigen Lehrbezirken. Für den Pensionsfonds werden 2"/o von allen Gehälternabgezogen. Nach 20jährigem Dienst wird die Hälfte des Gehalts als Pension gezahlt,nach 25jLhrigem das volle Gehalt; nur die Elementarlehrer machen eine Ausnahme:die volle Pension derselben beträgt 90 Rubel, auch findet eine Erhöhung derselben nach30jähriger und längerer Dienstzeit nicht statt. 2m Falle der Dienstunfähigkeit durchKrankheit vor Ablauf dieser Fristen werden 5—10 Jahre zur Dienstzeit hinzugerechnetund darnach der Betrag der Pension bestimmt, nach 10 Jahren Vs, nach 15 Jahren Vs undnach 20 Jahren das volle Gehalt. Nach 25 Jahren kann eine Verlängerung der Dienst-zeit auf je 5 Jahre erfolgen: die Pension wird dann neben dem Gehalte bezogen undsteigt nach jedesmal fünf Jahren um Vs des Betrages. Der Witwe fällt die Hälfteder Pension zu, den Kindern, wenn deren mindestens drei sind, die andre Hälfte bis zum21. Jahre; für jedes einzelne Kind unter drei wird V« der ganzen Pension gezahlt.Die Verlängerung der Dienstzeit nach 25 Jahren hängt vom Kurator ab.
An Lehrhilfsmitteln besitzen die Gymnasien eine Bibliothek für die Lehrer, ausder jedoch auch Schüler Bücher erhalten können; eine deutsche und russische Lesebibliotheksür die Schüler; Sammlungen von Landkarten, Atlanten und Globen; von physikalischenund mathematischen Apparaten, von Naturalien; von Zeichenvorlagen und Gipsmodellen;von Musikalien und von Schulbüchern, welche bedürftigen Schülern zur Benutzung ge-geben werden.
Zur Ausbildung von Lehrern an den in den Städten befindlichen Elementarschulendient das auf Kosten der Krone unterhaltene Eleinentarlehrerseminar in Dorpat (er-öffnet 1828, zuletzt 1861 reorganisiert, mit 40 Zöglingen) unter Leitung eines In-spektors und nächster Aufsicht des Dorpatschen Schuldirektors. Von den Zöglingenwerden 10 auf Kosten der Krone unterhalten und bilden ein Internat; sie sind ver-pflichtet, 5 Jahr nach der Bestimmung der Schulobrigkeit das Amt eines Elementar-lehrers zu bekleiden; die Zahl der Zöglinge auf eigne Kosten ist nicht beschränkt, siewohnen außerhalb des Seminars, sind später zur Übernahme eines Lehramts nicht ver-pflichtet. Für den Unterricht hat jeder Zögling 24 Rubel jährlich zu bezahlen. Beider Aufnahmeprüfung ist der durch die Vollendung des Kursus einer Kreisschule zu er-langende Umfang von Kenntnissen maßgebend. Der Kursus umfaßt zwei Unterrichtsjahreund ein Übungsjahr. Das erste Jahr ist dazu bestimmt, die von den Zöglingen mitge-