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Russische Ostsecproviiizen.
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alte Sprachen erteilt, so ist, zum Empfang des Zeugnisses, in der Mathematik I er-forderlich. Zur Ausführung der Prüfung werden durch den Direktor für jedes Fachbesondere Prüfungskomitees, aus je drei Mitgliedern des Lehrkörpers bestehend, bestimmt;auch werden zuweilen besondere Delegierte aus den Professoren der Universität vomKurator beauftragt, der Prüfung in einzelnen Fächern beizuwohnen.
In allen Gymnasien herrscht das Fachlehrersystem. An den vier älteren Gymnasiensind außer dem Direktor und Inspektor etatmäßig angestellt, 7 Oberlehrer: für dieReligion, die lateinische, griechische, deutsche und die russische Sprache, für Mathematik,Geschichte und Geographie; ein Rekigionslehrer griechischer Konfession (an einem auchein katholischer Religionslehrer); 3 wissenschaftliche Lehrer, die vornehmlich in denunteren Klassen bis zur IV unterrichten, 2 Lehrer der russischen Sprache für dieseKlassen, 1 Lehrer der französischen Sprache, 1 für Zeichnen und Schreiben, 1 Gesang-lehrer. Jeder Lehrer, mit Ausnahme der beiden zuletzt genannten, ist in den oberenKlassen zu 18, in den unteren zu 20 wöchentlichen Lehrstunden verpflichtet, der Direktorzu 4, der Inspektor zu 6. Zn den übrigen Gymnasien (mit Ausnahme des Stadt-gymnasiums in Riga) bekleidet der Direktor zugleich auch die Stelle eines Oberlehrers,außer ihm sind angestellt 6 (oder 5) Oberlehrer, 1 (oder 2) Religionslehrer, 2 (oder 3)wissenschaftliche Lehrer, 2 (oder 1) Lehrer der russischen Sprache und je 1 Lehrer derfranzösischen Sprache, des Zeichnens und des Gesanges, sowie erforderlichen FallesStundenlehrer. Zm Stadtgymnasium in Riga sind, außer vem Direktor und dessenGehilfen (zugleich Oberlehrer), dem Oberlehrer der Religion und den Religionslehrernfür die Schüler orthodoxer und katholischer Konfession, für die Sprache und Wissen-schaften angestellt 13 Oberlehrer, 4 wissenschaftliche Lehrer, je ein Lehrer für Zeichnen,Gesang und Turnen, und außerdem Studienlehrer. — Die vier älteren Gymnasienwerden allein vom Staate unterhalten mit einigen Zuschüssen aus dem Schulgelde, diejedoch nur in Dorpat bedeutend sind (c. 5500 R.), wegen ver mit dem Gymnasiumverbundenen Parallelklassen. Die Etats der einzelnen Gymnasien sind nicht gleich, siedifferieren zwischen 16,375 R. (Riga) und 23,065 R. (Mitau), die aus der Staats-kasse direkt gezahlt werden. Der Direktor, Inspektor und die Lehrer (mit Ausnahmedes Schreib- und Gesanglehrers) haben außer dem Gehalte Anspruch auf eine Amts-wohnung, oder, wo diese nicht vorhanden, auf ein Quartiergeld, welches freilich nacheinem allgemeinen Satze gezahlt wird und daher den lokalen Mietpreisen selten entspricht.Das Gehalt des Direktors beträgt 1100 Rubel nebst Reisegeldern (70—170 Rubel)für die zu machenden Revisionsfahrten; der Inspektor erhält 800 Rubel; die Ober-lehrer und der Religionslehrer griechischer Konfession 700 Rubel (Mietgeld 150 Rubel);die Lehrer 550 Rubel (Mietgeld 100 Rubel), der Schreiblehrer 300 Rubel und derGesanglehrer 171 Rubel. Zur Unterhaltung der Kanzlei, mit 2—3 Beamten, sind485 Rubel (in Mitau 690 Rubel) angewiesen, und außerdem seit 1870 noch 800 Rubelzur Bestreitung der Kosten für die damals vorgeschriebene allgemeine Korrespondenz inrussischer Sprache. Ferner zu Stipendien für arme Schüler 857 Rubel; die zur Ver-mehrung der Lehrhülfsmittel, Bestreitung der ökonomischen Bedürfnisse, Bedienung, zurUnterhaltung und Reparatur der Gebäude bestimmten Summen differieren zwischen 1845und 3650 Rubel mit Einschluß der aus dem Schulgelde zu leistenden Zuschüsse. DaSSchulgeld beträgt in diesen Gymnasien 40 bis 56 Rubel jährlich in allen Klassen; beider Aufnahme ist eine Jnskriptionsgebühr von 2*/2—3 Rubel zum besten des Direktorszu zahlen. Die Hälfte des einfließenden Schulgeldes wird unter die Lehrer xro ratader wöchentlichen Lehrstunden verteilt, die andre Hälfte bildet die sogen. Spezialinittelder Anstalt; aus ihr werden die Bedürfnisse, für welche die Etatsummen nicht hinreichen,bestritten, die Sammlungen vermehrt, Unterstützungen und Belohnungen den Lehrernerteilt. Aus dem noch übrig bleibenden Betrage erhalten die Lehrer Zulagen, die mitdem Dienstalter von je 5 Jahren steigen. Die Verfügung über diese Summen erfolgtauf den Vorschlag res Direktors durch den Kurator. Da die Einnahmen aus vem