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Religionsunterricht in höheren Schulen.
lang. Man gebe ihm eine Manigfaltigkeit, die in festlich belebter Ruhe ihre Einheithat, und er wird eine Erquickung sein. Und eins von den manigfaltigen Dingen, welcheden Sonntag frisch und erfreulich machen, ist die empfohlene häusliche Bibelunterhaltung.
Was wir über religiöse Unterweisung im Hause gesagt haben, gilt unter derVoraussetzung des uns für Deutschland noch immer normal scheinenden Zustandes:daß nämlich in der religiösen Erziehung Kirche, Schule und Haus zusammen wirken.Wo das nicht so ist, wo wie in Nordamerika und neuerlich in Holland der Religions-unterricht grundsätzlich von der Schule ausgeschlossen ist (vgl. die Artikel), oder wozwar grundsätzlich die Schule Religionsunterricht erteilt, aber ungenügend, dem Glaubender Kirche und der Familie entgegengesetzt, da tritt die Pflicht des Hauses zur religiösenUnterweisung besonders stark hervor. Die Anschauung derjenigen ernsten Christen, welchedie Ausschließung des Religionsunterrichts aus der Schule für ungefährlich, ja sogarnormal halten, hat in der Rede des Amerikaners vr. Bacon in der Läucational(üonköronos zu Manchester in England gehalten, treffenden Ausdruck gefunden. „Wirhängen in Bezug auf den Religionsunterricht unserer Kinder nicht von den öffentlichenSchulen ab. Ich hätte das Vertrauen nicht, mein Kind mit den Kindern der Pfarreivon dem Gemeindeschullehrer in der Religion unterrichten zu lasten. Hat Gott nichteinen besseren und trefflicheren Weg des Religionsunterrichts geordnet? — Wo? —In der Familie! — Wo ist das Kind geboren? Wo ist sein Wesen entwickelt und ge-pflegt worden? Wem ist der Befehl in der Schrift gegeben: ziehet die Kinder auf inder Zucht und Vermahnung zum Herrn? Dem Staate? Oder der Regierung? Oderdem Schullehrer, welcher 5 oder 6 Stunden des Tages mit diesen Kindern in Be-rührung kommt und welcher zu ihnen in dem Verhältnis der Auktorität steht, die Rutein der Hand, — mit Furcht angesehen? Nein, es heißt: „ihr Väter, zieht eure Kinderauf," es heißt: „ihr Mütter, zieht eure Kinder auf," wir glauben, daß ein christlichesVolk seine Kinder am besten durch häusliche Erziehung zu Christen heranzieht" (vgl.Kirche und Schule in Nordamerika von vr. H. Wimmer. Leipzig 1853). Magimmerhin da der Sonntagsschule eine besondere Bedeutung zukommen, wo in denSchulen überhaupt kein Religionsunterricht gegeben wird, mag neben dem gesetzlichenReligionsunterricht in den Schulen die freie, mit Erbauung verbundene Unterweisungin Kindergottesdiensten auch für uns Deutsche einen großen Segen haben, das Hauswird immer in erster Stelle verantwortlich sein für die religiöse Unterweisung derJugend. Schon giebt es auch in Deutschland Zustände, namentlich in großen Städten:ein Nichtberührtwerden der Menge von der Kirche, ein ungenügender Religionsunterrichtin vielen Schulen, welche den Hausvätern und Hausmüttern nicht bloß Sorge machen,sondern auch Pflichten einschärfen sollten. Möglich, daß auch in Deutschland die Ent-wicklung der öffentlichen Verhältnisse zu größerer Entleerung der Schule von christlicherLehre führt. Wir haben das Vertrauen, daß es nicht geschieht. Aber wenn es geschähe,wenn infolge solcher Entwicklung der religiös indifferente Staat mit den konfessionslosenSchulen sich innig befreundete, dann würde die Kirche mit dem Hause sich fester zu-sammenschließen müssen. Je mehr die Kirche den Charakter der Staatskirche verlöreund die Schule den Charakter der Staatsschnle erhielte, desto mehr würde der ursprüng-liche Charakter der Kirche hervortreten, sich aus den Häusern zu erbauen, und destolebendiger würde in den Häusern der Geist des Glaubens werden. So sehen wir diereligiöse Unterweisung in der Familie als eine Ordnung an, die unter allen Ent-wicklungen an Wichtigkeit zunimmt. Kirche und Kinder gehören zusammen und es istzu hoffen, daß die Mütter vor allem diesen Zusammenhang pflegen und durch ihrenstillen Einfluß helfen, daß auch die Väter Hauspriester werden und in der Kirche dieHäuser als Kirchlein bewahren. Wilhelm Baur.
Religionsunterricht in höheren Schulen. Wenn die Religion nicht bloß einWissen von dem übersinnlichen oder Göttlichen, sondern ihrem eigentlichen Wesen nachGemeinschaft mit Gott ist, so kann auch der Zweck des Religionsunterrichts kein anderer