Reiseunlerstützulig. 25
Regierungsrat Vervier im bayerischen Kultusministerium und verfehle nicht, demselbenhierfür auch an dieser Stelle den wärmsten Dank auszusprechen.
Als Reiseunterstützungen, welche ausschließlich für Lehrer und Lehramtskandidatenbestimmt sind, werden alljährlich drei Stipendien nach Maßgabe besonderer Normativ-bestimmungen vom Jahre 1875, welche unten folgen, verliehen. Die anfänglich auf500 fl. und 1200 fl. festgesetzten Stipendienbeträge sind bei Einführung der Mark-währung in die runden Summen von 900 und 2160 Mark umgerechnet worden. DieMittel fließen unmittelbar aus der Staatskasse und bilden einen Ausgabeposten imBudget des Kgl. Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schnlangelegenheiten.
Außerdem gelangen Reisestipendien zur Verleihung, bei welchen Philologen nebenden Kandidaten anderer Fakultäten konkurrenzberechtigt sind.
Zunächst werden aus dem sog. allgemeinen Staatsstipendienfonds, welchem dieErträgnisse gewisser staatlicher Gebühren überwiesen sind, außer einer größeren Zahlvon Stipendien für Studierende an den Landesuniversitäten auch Reisestipendien, inder Regel zwei, im Betrage von je 1440 Mk. gewährt. Durch dieselben sollen jungenMännern, welche dem bayerischen Staatsverbande angehören, ihr Fachstudium mit Aus-zeichnung absolviert haben und sich dem Lehramte widmen wollen, die Mittel zum Be-suche auswärtiger wissenschaftlicher Institute behufs ihrer höheren Ausbildung gebotenwerden.
Im wesentlichen gleiche Zweckbestimmung haben die Reisestipendien, welche aus denMitteln des Aschaffenburger Schul- und Studienfonds, sowie aus jenen des König!.Studienseminars in Neuburg a D., und zwar aus jedem derselben alljährlich je eines,im Betrage zu 1440 M. bewilligt werden. Um diese Stipendien können sich jedochnur Studierende bewerben, welche im Gebiete des ehemaligen Fürstentums Aschaffen-burg heimatberechtigt sind, beziehungsweise, welche mehrere Jahre Zöglinge des Studien-seminars zu Neuburg waren oder wenigstens als solche das Gymnasium daselbst mitAuszeichnung absolviert haben.
Für Studierende der Geschichte ist von Sr. Majestät dem regierenden KönigLudwig in Bayern aus Anlaß des 400jährigen Stiftungsjubiläums der Ludwigs-Maximilians-Universität in München an dieser Hochschule aus Mitteln der AllerhöchstenKabinetskafse ein Stipendium begründet worden. Dasselbe wird mit einem Jahres-beiträge von ca. 750 M. solchen Studierenden zugewendet, welche bereits zwei Semesterhindurch mit historischen Studien an einer Universität sich beschäftigt haben, zur Be-werbungszeit an der Münchener Hochschule immatrikuliert sind und das Jahr des Sti-pendiengenusses an der genannten Universität verbringen, oder das Stipendium zueiner wissenschaftlichen Reise im Interesse historischer Fortbildung benützen wollen.
Bei der Universität München besteht auch noch eine von dem verlebten Universi-tätsprofessor vr. von Lamont begründete Stiftung, welche in erster Linie die Heran-bildung junger Gelehrten im Fach der reinen Mathematik, der Physik und der Astro-nomie zu fördern bestimmt ist. Die Bewerbung um die Stipendien, welche zu diesemZweck gewährt werden, steht nach den Anordnungen des Stifters nur anerkannt talent-vollen, an der Münchener Universität immatrikulierten junge» Männern zu, welche ge-borene Bayern und katholischer Religion sind, und die nach Vollendung der allgemeinenUniversitätsstudien die mathematischen Disciplinen, d. h. die reine Mathematik, diePhysik oder die Astronomie zum Berufe gewählt haben. Der Regel nach sollen dieStipendiaten am Sitze der Münchener Universität sich aufhalten und immatrikuliertbleiben; jedoch ist ausnahmsweise auch zulässig, daß die Stipendien mit besonderer Be-willigung als Reisestipendien benutzt werden.
Die Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schul-angelegenheiten vom Jahre 1875 (Ministerialblatt Seite 108) lautet folgendermaßen:
Seine Majestät der König haben hinsichtlich der aus Staatsbeiträgen neu gegrün-deten Reisestipendien bei der Kgl. Universität München und zwar zweier Reisestipendien