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7,1 (1886) Reinlichkeit - Schiller
Entstehung
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22 Reisemiterstiitzung-

Athen sich aufgehalten hat, oder noch aufhält, über seine Leistungen und seine Befähigungdas Gutachten des Sekretariats des Instituts erwartet.

§ 22. Die Gesuche um Erteilung des Stipendiums sind in jedem Jahre vor dem1. Febr. desselben an die Ceutraldirektiou des archäologischen Instituts nach Berlin ein-zusendeu, welche die Wahl nach vorgeuommener Prüfung der Qualifikation des Bewerbers

in der Gesamtsitzung vornimmt.Bei gleicher wissenschaftlicher Tüchtigkeit wird

die Centraldirektion denjenigen Bewerbern den Vorzug geben, die neben der unerläßlichenphilologischen Bildung sich bereits einen gewissen Grad kunstgeschichtlicher Kenntnisse undmonumentaler Anschauungen zu eigen gemacht haben und welche dem archäologischenInstitute oder den deutschen Lehranstalten oder Museen dereinst nützlich zu werdenversprechen.

§ 23. Die Stipendien können nicht kumuliert, noch für einen längeren Zeitraumals für ein Jahr vergeben werden; zulässig ist jedoch die Wiedergewährung eines Stipen-diums für ein zweites Jahr.

§ 24. Dispensation von den in §§ 20, 21, 23 aufgestellten Vorschriften erteiltin besonderen Fällen das Auswärtige Amt nach Anhörung der Centraldirektion.

§25.Die schließliche Entscheidung wird in der Regel vor Ablauf des

Julimonats den Empfängern mitgeteilt, deren Namen in dem Reichsanzeiger veröffent-licht werden.

§ 26. Das Stipendium wird jährlich am 1. Qktober fällig und der ganze Jahres-betrag auf einmal dem Bewerber oder seinem gehörig legitimierten Bevollmächtigten durchdie Legationskasse gegen Quittung ansgezahlt.

Z 28. Der Stipendiat ist verpflichtet, solange er in Rom oder Athen verweilt,an den Sitzungen des Instituts regelmäßigen Anteil zu nehmen. Er hat überdieswährend seiner Reise die Zwecke des Instituts nach Möglichkeit zu fördern und nachBeendigung derselben über deren Ergebnisse einen summarischen Bericht an die Central-direktion einzusenden.

Was das archäologische Institut auf dem Boden der Geschichte für Philologie ist,das leistet auf naturwissenschaftlichem Gebiet, namentlich für das Studium der Tiere undzwar des Lebens der Tiere, die zoologische Station des Stettiners vr. Anton Dohrnin Neapel. Gegründet im Jahre 1870, ist dieselbe aus kleinen Anfängen, zu welchen derschüchterne Privatdoeent von Jena aus eigenen Mitteln den Grund zu legen wagte, zu einergroßartigen, einzig in Europa dastehenden Halle für Wissenschaft herangewachsen. Dank derFörderung, welche die italienische Regierung und die Stadt Neapel den Plänen desjungen Gelehrten entgegenbrachte, vor allem aber mittelst der hochherzigen Unterstützungen,welche die deutschen Regierungen der einzigartigen und für das Studium des Tierlebensvon grundlegender Wichtigkeit gewordenen Einrichtung zukommen ließen, ist die Stationmit dem wissenschaftlichen Leben der deutschen Nation eng verwachsen und demselben un-entbehrlich geworden. Nicht bloß bringen viele Studierende der Zoologie und Botanikihre Studien, namentlich die biologischen, dort zu einem gewissen Abschluß, sondern essind die Lehrer selbst, welche in großer Zahl von dieser Gelegenheit zu Vertiefung ihresWissens und zu Anstellung bestimmter Beobachtungen und damit zu Lösung bestimmterAufgaben und Anstellung von Versuchen Gebrauch gemacht haben. Eine Reihe der be-deutendsten Lehrer an Hochschulen, der Träger der Wissenschaft, findet sich in dem Ver-zeichnis derer, die an den Tischen der zoologischen Station gearbeitet haben, undmanche darunter sind nicht bloß einmal dort gewesen, sondern kehren mit einer gewissenRegelmäßigkeit wieder. Es ist hier nicht der Ort, das Gebäude selbst am Stadtparkin Neapel nach Plan und Einrichtung näher zu beschreiben, aber soviel muß gesagtwerden, daß das Ganze ebenso sinnreich und ins einzelnste ausgedacht als schön undhaltbar hergestellt ist. Auch in der Handhabung der Hausordnung, der Bedienung, derBenutzung der nötigen Vorräte und Werkzeuge ist alles aus Förderung der Arbeit undUnterstützung der Forscher berechnet. Hatte es nun schon seither den Anschein gehabt, als