Reiseunterstützung.
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der Gesandte von Usedom es zustande brachte, daß der preußische Zuschuß von jährlich1340 Thalern auf 4500 Thaler erhöht wurde und das Abgeordnetenhaus diesen Zu-schuß bewilligte, wurden zwei Reisestipendien für junge, in Preußen promovierte oder fürdas höhere Lehramt geprüfte Gelehrte gestiftet, „um die archäologischen Studien zu be-leben und die anschauliche Kenntnis des klassischen Altertums möglichst zu verbreiten,insbesondere um für das römische Institut für archäologische Korrespondenz leitende Kräfteund für die vaterländischen Universitäten Lehrer der Archäologie heranzubilden". Fürdiese Stipendiaten sollten die Sekretäre des Instituts allwinterlich eine Erklärung derMuseen und archäologische und epigraphische Übungen veranstalten. Am 18. Juli 1870genehmigte König Wilhelm die Übernahme des Instituts auf das Ordinarium despreußischen Haushalts und am 17. Mai 1872 wurde vom Reichstag beantragt unddas Jahr darauf, am 9. Juni 1873 von der Reichsregierung genehmigt, daß dasarchäologische Institut in Rom in eine Reichsanstalt mit angemessener Dotierung ver-wandelt und durch Gründung einer Zweiganstalt in Athen erweitert werde. DasInstitut ward der Kaiserlichen Akademie in Berlin unterstellt, und statt der früherenzwei wurden nun vier reichlicher dotierte Stipendien für solche Archäologen gegründet,welche an einer deutschen Universität den Doktorgrad erworben oder vor einer deutschenStaatsbehörde die höhere Gymnasiallehrerprüfung bestanden haben. Ein fünftes Stipen-dium für christliche Archäologie ward auf Wunsch der Regierung noch hinzugefügt. Soentstand das „deutsche archäologische Institut" in Rom. (Siehe die Festschrift zum50jährigen Bestand von Prof. vr. Michaelis.)
Es dürfte angezeigt sein, bei der Wichtigkeit dieser Reiseunterstützungen einen kleinenAuszug aus dem Statut für das archäologische Institut und die damit verbundenenReisestipendien hier beizufügen.
Z 19. Um die archäologischen Studien zu beleben und die anschauliche Kenntnisdes klassischen Altertums möglichst zu verbreiten, insbesondere um für das Institut fürarchäologische Korrespondenz leitende Kräfte und für die vaterländischen UniversitätenLehrer der Archäologie heranzubilden, werden mit dem genannten Institut fünf jährlicheReisestipendien, ein jedes im Belauf von 3000 M. verbunden, welche den nachstehendenBestimmungen gemäß vergeben werden sollen.
8 20. Zur Bewerbung um vier der gedachten Stipendien wird der Nachweis er-fordert, daß der Bewerber entweder an einer Universität des Deutschen Reichs, beziehent-lich an der Akademie in Münster, die philosophische Doktorwürde erlangt oder dasExamen pro tüeultatk lloasuäi bestanden und in demselben für den Unterricht in denalten Sprachen in der obersten Gymnasialklafse die Befähigung nachgewiesen hat. DerBewerber hat ferner uachzuweisen, daß zwischen dem Tag, an welchem er promoviertworden oder das Oberlehrerexamen absolviert hat, eventuell wo beides stattgefunden hat,dem späteren von beiden, und dem Tage, an welchem das nachgesuchte Stipendium fürihn fällig werden würde (8 26), höchstens ein dreijähriger Zwischenraum liegt.
Das fünfte der Stipendien ist bestimmt, die Erforschung der christlichen Altertümerder römischen Kaiserzeit zu fördern.
8 21. Der Bewerber hat die gutachtlichen Äußerungen der philosophischen (bezw.theologischen) Fakultät einer Universität des Deutschen Reiches oder der Akademie zu Münsteroder auch einzelner bei einer solchen Fakultät angestellter Professoren der einschlagendenwissenschaftlichen Fächer über seine bisherigen Leistungen und seine Befähigung zu erwirkenund seinem Gesuch beizufügen, auch, falls er schon litterarische Leistungen aufzuweisenhat, wo möglich dieselben mit einzusenden. Daß unter den Reisezielen in der RegelRom mit einbegriffen sei, liegt im Geiste der Stiftung.
Bei Gesuchen um Verlängerung des Stipendiums finden diese Bestimmungen keineAnwendung. Dagegen ist hier eine übersichtliche Darstellung der bisherigen Reiseergeb-nisse in das Gesuch aufzunehmeu, und wird, falls der Stipendiat bereits in Rom oder