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Nonnen der Heil. Empsängniß ^arrse zu Lambevillers einerStadt in Lothringen des ToultschenBistchums vorgestanden.Diese gottseelige Stifflung har zu Pariß den 2. September imJahr 1^4. ihren Anfang genommen/ welche erstlich mit ei-nem Königlichen Gewalts-Brief/ hernach von dem Ertz- Bi-schössen zu gedachten Pari6/und im Jahr i664-von dem Car»dinal 6kist,^!ex3n6ers des VII. Röm. Pabfts Enckel/derzurselbigen Zeit in Franckreich Päbftlicher Abgesandter war/ gutgeheißen worden. Mit seinem karenc hat es auch wiederumbestätiget der Cardinal Lmclovicns von Venllome, im Iahe1668. welches alles Innocemms der XI. den 4. December, imJahr 1676. mit einer Bull bekräfftiget. Letzlich hat Clemensder XI. Römischer Pabft/ (nachdem die gottseelige KöniglicheWittib sviannis. des Königs in Pohlen/ etliche dergleichenArt Nonnen aus Franckreich nach Rom beruffen/und daselbstdieser gottseeligenStifftung ein Closter erbauet) Anno 170z.deren Satzungen bestättiget/ worinnen denselben besondersfürgeschrieben wird/ die Verehrung des Heil. Sacraments/die sie fürnemlich Tag undNacht mit steter Anbetung ausübensollen/worzu sie sich auch mit einem eigenthümlichen Gelübdeverbinden müssen. Von weßwegen zu jeden Stunden dereneine um die andere abwechselt/ und für dem Heil. Sakramentauf der Erden kniend ihr Gebet verrichtet. Diese Closter-Jungfrauen leben unter der Regul 8t.keneEj, und sindfchwartz gekleidet/ mit einem schwartzen Weihe! vom Hauptbiß auf die Schultern hangend/ tragen auch auf der Brust eingüldenes Bildniß des Hochwürdigen Sacraments des Altars»
III.
Kloster-Jungfrauen,der Heil. äZneckzuDordrecht.
< 7 XJese Closter - Jungfrauen sind also genennet worden von^ einer KUcken/ die da Anno 1461. vom Ritter GerhardHemökercke/Manuls Hertzogen in Bayern Rath / zu Dor-
brecht/