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4 (1881) Kirche - Muttersprache
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Mädchkiierziehling

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Vater einen größeren Einfluß gestattet, so fordert die zweite desto gebieterischer diemütterliche Sorgfalt und Theilnahme für das junge Mädchen, wenn die Zwecke weib-licher Erziehung erreicht werden sollen. Das Kind wird für die Schule reif. Auchdas Mädchen gehört in die Schule. Wenn Schleiermacher (Erziehungslehre S. 226)erklärt, es gewinne für ihn eine gewiße Wahrscheinlichkeit/ daß es nur als Sache derNoth anzusehen sei, wenn die Erziehung des weiblichen Geschlechtes nicht ganz in derFamilie vor sich gehe, so hat Th. Waitz (Allgemeine Pädagogik S. 224) diesen Zweifelgehoben und gezeigt, daß schnelle und richtige Auffassung der Menschen und ihrer Eigen-thümlichkeiteu, rege Theilnahme für das, was in größeren Lebenskreisen vorgeht undauf die kleineren zurückwirkt, scharfe Ausprägung des individuellen Charakters vomSchulleben theils mehr vorbereitet, theils unmittelbarer gefördert werde, als es imhäuslichen Leben allein möglich ist (s. d. Art.Mädchenschule, höhere"). Vorausgesetztmuß werden, daß die Schule noch die gehörige Zeit übrig läßt, um den in der Schulevielleicht nicht vertretenen Seiten der Bildung, den nöthigen häuslichen Tätigkeiten,der Erholung und dem Familienleben die volle Berücksichtigung gewähren zu können,die das weibliche Leben erheischt. Freilich wird gerade in Deutschland dieser Voraus-setzung wenig entsprochen. Viele Schulen nehmen die Mädchen, sogar schon die kleinsten,täglich 56 Stunden nur für den Unterricht in Anspruch. Das ist offenbar zu viel,wenn daneben noch Musik-, Handarbeit-, Zeichen- und andere Privatstunden liegen, unddie Schule überdies, wie oft geschieht, energische Forderungen an den häuslichen Fleißerhebt. Madame Necker de Saussure (a. a. O. 3. Band S. 177) stellt folgende Zeit-eintheilung auf:

Für religiösen und wissenschaftlichen Unterricht (einschl. des Hausgottesdienstesund aller häuslichen Arbeiten für den Unterricht) täglich 5 Stunden,

für Musik- und Zeichenstunden.1H

für körperliche Uebungen.1^

für häusliche Geschäfte und Handarbeiten.1i

freie Zeit, Spiel und Leben in der Familie.4^

14 Stunden.

Wir werden in Deutschland mit der geringen Anzahl von Stunden, welche hiernachdem Unterrichte (und den Vorbereitungen für denselben) gewidmet werden, kaum ans-zukommen glauben, dennoch wird der geistvollen Französin zugestanden werden müßen,daß sie im Principe das Rechte getroffen hat. Sie gewährt dem Mädchen 71 Stundenfür körperliche Uebungen, Erholungen, häusliche Geschäfte und für das Leben in derFamilie und nimmt nur 6^ Stunden für die Pflege der intellectuellen Bildung inAnspruch; d. h. sie verlegt den Schwerpunct des weiblichen Jugcndlebens in dasHaus, und hält in ihrer Zeiteintheilung ebenso sehr die Rechte der Weiblichkeitals die der Jugend aufrecht. Freilich geht sie davon aus, daß jene 6Z Stundenwirklich energisch für die Zwecke der geistigen Bildung angewendet, daß Unterricht undVorbereitung auf denselben, Lehre und Uebung in das rechte Verhältnis zu einandergesetzt seien. Und bringen wir neben diesen Voraussetzungen die Frische des Geistesund Körpers und die Freudigkeit des Willens in Anschlag, welche bei einer solchenAnwendung der Zeit von dem jungen Mädchen nothwendig erwartet werden darf, soist es mehr als wahrscheinlich, daß in jener kürzeren Zeit dasselbe oder mehr als dassich erreichen lasse, was bei unserer Zeiteintheilung, bei 3032 wöchentlichen Lehr-stunden in der Schule, 26 Privatstunden und 1213 oder wohl gar noch mehrStunden für die häuslichen Schularbeiten, wirklich erreicht wird. Drei Puncte sindes vornehmlich, welche uns darauf aufmerksam machen können, daß die Zeit, welcheunsere jungen Mädchen ihrer intellectuellen Entwicklung widmen müßen, eine übermäßiggroße sei: 1) die immer mehr überhand nehmende Kränklichkeit und Schwächlich-keit der jungen Mädchen, welche nach der Erfahrung aller Schulen auf den unterenStufen immer geringer ist, als auf den oberen, und welche gerade auf den oberen Stufen