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Miidchenerziehling.
für alle Kinder gilt, so gewinnt es nach dem, was oben über die religiöse Erziehungder Mädchen gesagt worden, für viese eine noch höhere Bedeutung. An der Hand desGlaubens soll das Mädchen von Anfang an, wo die Pforten des Bewußtseins sichihm öffnen, in's Leben geführt, an der Hand des Glaubens soll es durch dasselbegeführt werden. Identisch mit Viesen ersten religiösen Einwirkungen ist die Erweckungdes Gewissens und von der Energie desselben ist jede Art sittlicher Entwicklung ab-hängig. Das Wesen des Gewissens ist das Gefühl einer höchsten, letzten, absolutenAuctorität. Aber in den Kindern ist das Gewissen, ebenso wie die Vernunft, zunächstnur als Anlage vorhanden und entbehrt der für den sittlichen Menschen nöthigenEnergie noch völlig. Darum sind Vater und Mutter sein Gewissen und ihnen kommtes zu, an sich selbst und an dein Kinde jene Energie des Gewissens zu offenbaren.Je mehr die Eltern dies thun, desto mehr werden sie dein Kinde zunächst selbst dieabsolute Auctorität sein, weil ihre Forderungen mit dem zusammenfallen, was indunkler Tiefe das eigene Gewissen dem Kinde sagt, und je gewissenhafter Eltern sichzu Werkzeugen des göttlichen Willens machen, desto größer wird die Ehrfurcht desKindes vor ihnen dann auch bleiben. Aus dieser Betrachtung ergeben sich als dieersten und nothwendigsten sittlichen Forderungen an das Kind: die der Wahrheit unddes Gehorsams, jene, um die Uebereinstimmuug des Kindes mit seinem Gewissen,diese, um die Unterwerfung seines Willens unter die absolute Auctorität hervorzurufen.Da, wo das Selbstbewußtsein sich entfaltet, beginnt die ^ eigentlich sittliche Erziehungim Unterschiede von der sittlichen Gewöhnung. Schon in dieser ersten Periode bis zumsechsten Lebensjahre müßen die häuslichen Tugenden, welche das Weib dereinstschmücken sollen, begründet und geübt werden. Die feste Lebensordnung des Hausesund das Spiel müßen auf gleiche Weise dazu benutzt werden, diese Tugenden anzu-bauen. Wesentlich für das Gelingen dieser Absicht ist, daß die Mutter selbst zugleichmit dem früh erwachten Kinde aufstehe und es des Abends selbst zur rechten Zeit zuBette bringe. An diese ersten und letzten Tagesstunden knüpfen ffich so viele Gelegen-heiten, an Ordnung und Reinlichkeit zu gewöhnen und auf das Geinüth zu wirken,daß eine rechtschaffene Mutter sich dieselben nicht entgehen lassen darf. Das Ankleidensollte, wo es irgend möglich ist, so lange von der Mutter besorgt und später beauf-sichtigt werden, bis das kleine Mädchen damit allein fertig zu werden gelernt hat. Inden Kleidern wie in den Spielsachen muß darauf gesehen werden, daß das kleineMädchen seine Sachen sauber und rein halte, und daß es dieselben nach dein Gebrauchestets selbst wieder an ihren bestimmten Platz trage. Schon vor dem sechsten Jahrekann dieses der Mutter kleine Hülfleistungen thun, kann etwas bestellen, holen, fvrt-tragen, ordnen oder suchen. Die Kinder thun dergleichen überhaupt gern, und fühlensich beglückt, wenn es ihnen gelingt, solche Aufträge zur Zufriedenheit auszuführen,besonders äußert sich die weibliche Natur oft schon früh in auffallender Weise durchseine Beobachtung dessen, was die Mutter thut, und durch geschäftigen Eifer, es nach-zuthun. Im Umgänge mit kleineren Geschwistern oder mit der Puppe ist das kleineMädchen von 4—6 Jahren oft schon das kleine Hausmütterchen, welches alle Händevoll zu thun hat, mn allen Bedürfnissen zu entsprechen. Die verständige Mutter wirddiesen edlen Trieb nicht früh genug wecken und auf das Nützliche leiten können; siehüte sich aber, mit der Anerkennung erworbener Geschicklichkeiten zu freigebig zu sein.Den schönsten Lohn muß das Kind in dem Bewußtsein finden, daß es etwas gethanhabe, womit die Mutter oder der Vater zufrieden war, oder was irgend jemand nützlichgewesen ist. Auch ist schon hier der lauten Geschäftigkeit vorzubeugen, welcheanspruchsvoll hervortritt und sich bemerklich machen will. Für die Entwicklung jenerBescheidenheit, die dem Weibe so wohl ansteht und so nöthig ist, kann das ganze Lebendes Hauses in tausendfältiger Art Mitwirken. Was oben von der Zärtlichkeit gesagtwurde, gilt auch von der Beachtung, welche man den kleinen Mädchen zutheilwerdenläßt. Sie darf nur den Charakter der Billigung oder Misbilligung tragen und nur soweit dem Kinde zum Bewußtsein gebracht werden, als nöthig ist, es zum Rechten zu