Lykurg.
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Die Kinder, welche den Spartanern geboren wurden, betrachtete man als Eigen-thum des Staates, nicht der Eltern. Nur jenem stand daher die Entscheidung zu,ob ein Kind aufgezogen oder getödtet werden sollte. Bald nach der Geburt wurde dasKind den Aeltesten der Phyle, welcher der Vater angehörte, vorgezeigt. Wenn diesefanden, daß das Kind fehlerlos gebildet war und eine gesunde, kräftige Statur habe,so gaben sie die Erlaubnis, es aufzuziehen; war es fehlerhaft gebildet oder schwächlich,so mußte es auf ihren Befehl an einem bestimmten Platze («TroS^r«-) am Taygetosausgesetzt werden. Nur bis zum siebenten Jahre verblieben die Kinder unter mütter-licher Pflege; sie waren ihnen für diese Zeit nur anvertraut. Diese Pflege wareine sehr sorgfältige und wurde nach bestimmten Regeln geübt. Alle Weichlichkeit warausgeschlossen. Windeln wurden nicht gebraucht; das Kind wurde aber oft in Weingebadet, was von Natur kräftige Körper stark entwickeln sollte; furchtsames und weiner-liches Wesen ließ man nicht aufkommen, ja man gewöhnte schon die Kinder geflissentlichan das Alleinsein.
Die eigentliche Erziehung, die mit dem siebenten Jahre begann, -war ganz undgar Staatssache. Die oberste Leitung derselben war einem besonderen Aufseher,dem übertragen; sein Amt gehörte zu den angesehensten, man wählte ihn
aus der Zahl der bewährtesten Greise. Unter ihm standen fünf Ordner,welche die Uebungen der Knaben zu bestimmen und zu bewachen hatten. Diese Ein-richtung ist besonders charakteristisch im Gegensatz zu der Sitte der übrigen Hellenen,welche die Aufsicht über die Knaben Sclaven als Pädagogen übertrugen. Freie Männer,meinte man in Sparta, müßten von freien Männern erzogen werden. Woran aberoft die Wirksamkeit der besten Erzieher scheitert, das ist die stille Gegenwirksamkeitschlechter Miterzieher, oder wie man zu sagen Pflegt, der Einfluß ihrer Umgebung.In Sparta aber waren alle unberechtigten Miterzieher gänzlich ausgeschlossen. DieKnaben kamen mit niemand in Berührung — weder mit Sclaven noch gar mit Frem-den — als mit solchen, welche heilsam auf sie einzuwirken verpflichtet waren. Siewaren unter beständiger Aufsicht. Vom siebenten Jahre an traten nämlich dieKnaben in die öffentlichen Erziehungsanstalten ein. Hier wurden sie nachverschiedenen Altersstufen in militärischer Weise geordnet und in Schaaren, /SoLo»(«//X«-), und diese wieder in Rotten, eingetheilt. Das Zusammenleben derKnaben in einer großen Geineinschaft sollte dahin wirken, daß sie sich als Glieder einesGanzen, eines Staatsorganismus mit gemeinsamen Interessen fühlen lernten. An derSpitze der erwähnten Abtheilungen standen Buagen und Jlarchen, die man aus derZahl der tüchtigsten Jünglinge nahm. Unter der oberen Leitung der Bidyen
leiteten sie die Beschäftigungen der Jüngeren und unterdrückten alles ungehörige. Aberdie Erziehung der Jugend war ein Gegenstand allgemeinen Interesses, daher be-theiligten sich alle Bürger an ihr und jeder von ihnen war ein Vertreter des Bidyosmit denselben Rechten, welche diesem von Amtswegen zukamen. So mag es wohl nievorgckommen sein, daß bei den Uebungen der Knaben nicht ältere Bürger zugegen ge-wesen wären, welche die Pflicht hatten, stets im Sinne des Gesetzes einzuwirken. Zu-gleich bildete sich hierdurch ein heilsames Pietätsverhältnis zwischen Jugend und Alter,denn jeder Bürger sollte in allen Knaben seine eigenen Söhne sehen und die Knabenin jedem Erwachsenen einen Vater.
Die H auptmittel, durch welche die Erziehung im allgemeinen unterstützt wurde,waren sehr einfacher Natur: Erregung des Ehrtriebes und Strafe. Der Ehr-trieb ist wohl kaum in den Jesuitenschulen so sehr in den Dienst der Erziehung gestelltworden, wie es in Sparta geschah. Der Grund dafür ist leicht zu finden. Manwird durch dieses Mittel stets die günstigsten Erfolge erzielen, wo es nicht auf densittlichen Werth der Handlung, nicht auf die zu Grunde liegende Gesinnung, nichtauf die Stellung der handelnden Personen zur Gottheit ankommt, sondern lediglich aufden Werth oder besser den Nutzen der Handlung für eine Gemeinschaft, also wie inSparta für den Staat. Das Streben nach Auszeichnung vor anderen
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