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4 (1881) Kirche - Muttersprache
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Lykurg.

er dieselben, die von ihm gegebenen Gesetze zu halten, bis er aus Delphi zurückgekehrtsein würde, wo er den Gott über den Werth derselben befragen wollte. Da nun derGott sie für gut erklärte, beschloß Lykurg, nie wieder nach Sparta zurückzukehren, jader Sage nach machte er seinem Leben ein Ende durch freiwilligen Hungertod und ließdie Asche seiner Gebeine in's Meer streuen, damit die Spartaner sie auch in Zukunftnicht in die Heimat zurückbringen und sich selbst so von dem gegebenen Versprechenbefreien könnten. In der Gesetzgebung des Lykurgos nehmen die Vorschriften überdie Erziehung eine hervorragende Stellung ein. Auch von ihnen gilt, was von dersog. Lykurgischen Verfassung überhaupt zu sagen ist. So wenig wie diese sind die

Grundsätze der spartanischen Erziehung eine Erfindung Lhknrg's. Sie waren vielmehrin der überlieferten Sitte und Praxis des dorischen Stammes gegeben; dasVerdienst Lykurg's aber ist es, sie für alle Zeiten festgestellt und in's einzelne entwickeltin ein wohldurchdachtes, in sich consequentes und aus dem Geiste der Staatsverfassungentworfenes System gebracht zu haben. Andererseits ist aber auch unbedenklich znzu-geben, daß manches, was uns unter seinem Namen überliefert wird, erst späteren Ur-sprungs sein mag. Der Wahrheit der Darstellung geschieht aber dadurch, daß wirUrsprüngliches und spätere Zusätze nicht zu scheiden vermögen, kein Eintrag; denn auchdurch diese Ergänzungen werden die überlieferten Grundlagen in der Consequenz desSystemes für die Praxis und das unmittelbare Bedürfnis weitergebildet. Die Haupt-quellen unserer Kenntnis der spartanischen Erziehung sind Tenophon äo rsxudlion Ua-vsänsillonioruiL und Plutarch vits. I^ourAi, außerdem zahlreiche in verschiedenen grie-chischen Autoren zerstreute Angaben. Den Stoff bieten in übersichtlicher Zusammen-stellung die Lehrbücher der griechischen Antiquitäten, unter welchen die von K. Fr. Her-mann, G. F. Schömann, K. F. H. Schwalbe am verbreitetsten sind. K- F. Hermannhat auch eine gediegene Specialarbeit, L.iU,ignits,tss U-ceonicuw, geliefert.

Das Eigentümliche der spartanischen Erziehung ist, daß sie ganz im Dienste desStaates steht und durch dessen Zwecke, Interessen und Eigentümlichkeiten bis in'sEinzelnste bestimmt wird. Sie sorgt daher nicht für die Ausbildung des Menschen ansich durch allseitige Entwicklung und harmonische Durchbildung der in ihm liegendenKräfte, sondern lediglich für die Ausbildung des spartanischen Bürgers; sie ist dahereine politische; ihr Bildungsideal fällt zusammen mit dem Ideal eines spartanischenBürgers. Sie steht daher auch in so inniger Beziehung zu der StaatsverfassungSparta's, daß nur derjenige Vollbürger (ozro-o?) sein konnte, der diese Erziehung ge-nossen hatte, und daß andererseits wer an ihr Theil genommen hatte, mochte er auchder Geburt nach aus dem Stande der Heloten stammen, eben darum zur Aufnahmein die Classe der Spartiaten als Neubürger (nock«zcc<-ck^) berechtigt war. Schonhieraus ergiebt sich, daß die Erziehung aller ohne Unterschied ein und dieselbe war;eine individuelle oder Berufsbildung gab es nicht. Durch die Forderungen, welche derStaat an seine Bürger zu stellen hatte, wird bedingt, welche Art von Kräften entwickeltund gebildet werden mußten und in welcher Weise, und andererseits welche Richtungendes Seelenlebens unentwickelt bleiben oder geradezu unterdrückt werden mußten. DerBeruf des spartanischen Bürgers war, an seinem Theile die Freiheit des Staates inder überlieferten Verfassungsform zu erhalten und seine Machtstellung nach außen zufördern. Eine geringe Zahl von Bürgern im besten Falle wenige über 9000hatte die Aufgabe zu herrschen über eine wenigstens dreifach so starke Zahl politischUnmündiger (die Periöken) und eine weit größere Menge von Sclaven (die Heloten),zugleich aber durch den Erwerb einer gebietenden Stellung sich selbst gegenüber denanders gearteten Staaten, ja allen Hellenen und Barbaren gegenüber zu behaupten.In diesem Staate durfte kein Bürger ein von dem der anderen Bürger und des Ganzenunterschiedenes Interesse haben; im Staate mußte er selbst gleichsam aufgehen; aberdie Kräfte jedes einzelnen mußten auch die höchstmögliche Spannung erhalten, jeder diehöchste politische Befähigung erwerben, die einerseits in der Tüchtigkeit zum Herrschenim Sinne jenes Staates und andererseits in kriegerischer Brauchbarkeit bestand.