Kirche.
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Interessen, unter die Gegenstände ihrer Sorge und Thätigkeit auch jene Anstalten auf-nehmen, und daß, wenn auch im Laufe der Zeiten eine immer größere Theilung derArbeit nothwendig wird, wenn also die Diener der Kirche nicht mehr als solche schonim Stande sind, den Unterricht in allen Pensen selbst zu geben, weil die einzelnenWissenschaften immer größere Dimensionen annehmcn, doch immer in Bezug auf dieErthcilung des religiösen Unterrichts und auf die in solch einein Institut gehandhabteErziehung ihnen Cognition und Einfluß zustehen muß. Wie wäre doch der Bildungs-zweck verfehlt, wenn neben allein sonstigen Wissen die jungen Leute sittlich roh oderreligiös verwahrlost oder gar positiv irreligiös aus den Händen der Lehrer insLeben zurückträten? Allein die Frage nach Recht und Pflicht der Kirche iin engernSinne ist damit keineswegs erledigt. Man kann vollständig zugeben, daß die Kircheauch den Gymnasiasten sittlich und religiös zu erziehen hat, und dennoch bestreiten, daßder Klerus sich am Unterricht und an der Leitung des Gymnasiums zu betheiligen habe.Ist denn die Kirche der Klerus und der Klerus die Kirche? Nein; der echte Prote-stantismus darf die ooolssiri. ß^ntirstivs, nicht so von der is^raosvntativa scheiden, alsob jene nicht anch sich selbst zu repräsentiren vermöchte. Haben wir oben anerkannt, daß,wenn Vater und Mutter ihr Kind christlich erziehen, alsdann die Kirche in ihnen unddurch sie das eigentlich erziehende Subject ist, die kirchliche Erziehung also nicht daerst aufängt, wo der Pfarrer das Kind unter seine Hände bekommt: so ist klar, daß,auch wenn kein Geistlicher über die Schwelle eines Gymnasiums tritt oder im Ratheder Studienbehörden Sitz und Stimme hat, wenn nur die Lehrer selbst, mögen siePhilologen oder Mathematiker oder was sonst sein, nach Gesinnung und Charakter-Christen sind, die zur Kirchengemeinschaft sich halten, alsdann in Wahrheit die Kirchees ist, die auch im Gymnasium erzieht. Daß dies der normale Zustand wäre, istaußer Zweifel; Gymnasiallehrer von christlichem Charakter werden sogar leicht ein Mis-trauenszeichen darin sehen, wenn ihnen der Religionsunterricht abgenommen und einemGeistlichen übergeben wird. Aber es ist eben so gut möglich, daß gerade Männer solchenCharakters diese Einrichtung wünschen oder gntheißen. Denn auch wo die persönlicheGesinnung eine durchaus christliche und kirchliche ist, nimmt doch der wissenschaftlicheBeruf die innere und äußere Thätigkeit z. B. eines Lehrers der griechischen Spracheoder der Naturwissenschaften n. s. f. dermaßen in Anspruch, daß er der Religions-wissenschaft und ihrer Literatur nicht in der Ausdehnung sich widmen kann, wie derMann vom Fache. Dies aber, die wissenschaftliche Beschäftigung mit seinem Lehrgegen-stand, ist zu einer tüchtigen Behandlung desselben in höheren Anstalten (ja auch in denniederen und niedersten'» ebenso nothwendig, wie jedes andere Lehrfach eine wissenschaft-liche Basis bei dem haben muß, der es betreibt. Wir sehen also: wenn wir es fürgeeignet erklären, daß die religiöse Seite des Unterrichts am Gymnasium einem Theo-logen übergeben werde, so ist die Meinung nicht die, als wäre nur durch diesen dieKirche rcpräsentirt, als wäre nur er der Träger ihrer Interessen; nicht sowohl alsKirchenmann, sondern eben als Theologen haben wir ihn dabei im Auge, der seine ganzeKraft und Zeit auch der wissenschaftlichen Durchforschung seines Lehrgegenstandes widmenkann, wozu aber allerdings noch das weitere, specifisch kirchliche Moment kommt, daßder Theolog, der doch immer zugleich Prediger sein wird oder Pastor werden will,fortwährend mit der Gemeinde und dem Gemeindeleben in einer viel näheren Verbindungbleibt, als es auch dem wohlgesinntesten Lehrer des Griechischen oder Lateinischen in derRegel möglich sein wird. Verlangen wir dann noch für einen solchen Vertreter der Kircheam Gymnasium, daß er an den gemeinsamen Berathungen des Lehrercollegiums Theilnehme und daß ihm zur persönlichen seelsorgerlichen Einwirkung auf die Schüler derWeg durchaus offen gelassen werde, so ist dies nur eine Sache der Billigkeit; er istdamit den übrigen Lehrern einfach gleichgestellt. Wenn es endlich als ein Recht derKirche beansprucht werden muß, daß auch jede Centralbehörde für die Leitung desStudienwesens einen Vertreter der Kirche in ihrem Gremium habe, so beruht dieswieder nicht auf der Voraussetzung, als ob die übrigen Mitglieder sich um Christen-