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4 (1881) Kirche - Muttersprache
Entstehung
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Kirche.

liehen Conseqncnzen recht zu Tage kam, daß derselbe behauptet, jeder Getaufte sei alssolcher der katholischen Kirche leib- und seeleneigen, und sie hätte das Recht, alle Ge-tauften, heißen sie auch Protestanten, mit Gewalt zum Gehorsam gegen sie zu zwingen,zur Zeit sei bloß die Ausübung dieser Gewalt physisch behindert: sondern auch dieevangelische Kirche kann darauf, daß ein Kind von ihr getauft worden, kein nachherigesZwangSrecht begründen, weil, wie oben bemerkt, die Kindertanfe noch nichts über dieConfession entscheidet. Tritt also der Fall ein, daß ein Vater sein Kind der Kirche,zu der er selber sich äußerlich noch bekennt, nicht zu Unterricht und Einsegnung über-geben will, so bleibt nichts übrig, als daß demselben vorgehalten wird, daß er, wenner hierauf beharre, nicht nur dem Kinde den Zutritt zur kirchlichen Gemeinschaft,namentlich zum h. Abendmahl, unmöglich mache, also wohl bedenken solle, ob nichtsein Kind dereinst diesen Eigensinn des Vaters verwünschen werde, sondern daß erselber dadurch einen Widerspruch gegen die Kirche, ja einen Haß und eine Verachtunggegen sie verrathe, die sein eigenes Bleiben in ihr, seine fernere Anerkennung als Gliedder Kirche, seine Theilnahme an ihren Gnadenmitteln unmöglich mache. So gewiß eseine Regel kirchenpolitischer Weisheit ist, solche Individuen nicht eiligst hinauszudrängcn,sondern ihnen Zeit zur Ernüchterung zu lassen: so gewiß fordert die Würde der Kirche,daß solches Zusehen nicht in iollnituin geht. Uebrigens aber muß die Gesetzgebungdafür sorgen, daß das Kind, wenn es im Widerspruche mit den Eltern kirchlich con-sirmirt werden will, gegen die elterliche Gewalt geschützt und zu dem Behufe einTermin, von wo an es sich frei entscheiden darf, das sogenannte Unterscheidungs-jahr festgesetzt wird. Umgekehrt aber fordert dieselbe kirchliche Regierungsweisheit,daß, so lange ein Vater seine Kinder der kirchlichen Pflege nicht entzieht, auch er selbst,sogar wenn er der aetiven Theilnahme am kirchlichen Leben sich längere Zeit enthaltenhätte, doch noch als Glied der Kirche betrachtet, d. h. in Geduld getragen werden muß;die kirchliche Einwirkung auf die Kinder läßt immer noch hoffen, daß er das Bandnicht völlig gelöst habe, und, ohne daß der Geistliche durch die Kinder den Vaterspeciell bearbeiten zu lassen versucht (wie hiezu wohl öfters der Beichtstuhl in derkatholischen Kirche benutzt wird), kann dennoch auf diesen: Wege von selbst ein stillerEinfluß auf des Vaters Sinn stattfinden*).

o. Beides, mittelbare und unmittelbare Einwirkung auf die Erziehung wird derKirche ferner überall zugestanden, wo und insoweit ihr die Leitung der Schule ganzoder theilweise anvertraut ist. Die geschichtliche Nachweisung über das Verhältnis derKirche zu den verschiedenen Arten von Schulen, über die Entstehung und Fortentwick-lung dieses Verhältnisses ist Sache der besonderen das Schulwesen betreffenden Artikel;die einfachen Gründe aber, worauf das Recht wie die Pflicht der Kirche beruht, jenenEinfluß auf die Schulen auszuüben, sind folgende:

«. Zum Begriff einer christlichen Schule (und christlich muß in christlichen Landenjede Schule sein, weil Lehrer und Schüler Christen sind) gehört es wesentlich, daß sienicht ein bloßes Aggregat von Lehrern, Lehrfächern und Lehrstunden für ein Aggregatvon Schülern, sondern ein organisch verbundenes, lebendiges Ganzes ist, dessen einzelneKräfte, Mittel und Zwecke allesammt einem gemeinsamen Hauptzwecke, dem der christ-lichen Bildung dienen, und ebenso ein gemeinsames Leben was man Schullebennennt führen, eine oivits.8 darstellen. Aus diesem inner» und äußern Organismusnun läßt sich das religiös-sittliche Moment, das den Kernpunkt aller Bildung, nämlichGesinnung und Charakter betrifft, nicht nur nicht ausscheiden, sondern es nimmt, wennauch in den gelehrten Anstalten nicht wie in der Volksschule als Lehrgegenstand unterden Lehrfächern, doch als Hauptfactor in der Erziehung, als das den Geist der Er-ziehung bestimmende Moment eine dominirende Stellung ein. Ist aber dem also, sofolgt, daß die Kirche, als Trägerin des religiösen Gesammtlebens in den Kreis ihrer

*) Vgl. den Artikel über die Dissidentenkindcr in den christlichen Schulen, i» der Neuenevangel. Kirchenzeitung, redig. von Meßner. 1860, Nr. 11, S. 171 ff.