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7 (1869) Reinlichkeit - Schule
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Sächsische Herzogtümer.

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von ihm leidenschaftlich geliebte Soldatenhcer bis zn der für die damalige Zeit enormenHöhe von jährlich 165,124 Thaler. Gegenüber dieser Verschwendung halfen seine1698 zur Ergänzung des Schulmethodus herausgcgebenen „Erinnerungspuncte" eben sowenig wie seine anderweiten, im Interesse des Schulwesens erlassenen Verordnungen(z. B. 1701, daß die Schultabellen mit Sorgfalt geführt, — 1720, daß die von seinemGroßvater erlassenen Schulgesetze jährlich in den Schulen vorgelesen werden sollten, —1726, daß man den Kindern die UnterscheiduugSlehren zwischen Katholiken und Pro-testanten zum Bewußtsein bringen solle u. a. m.). Selbst die von ihm gegründetenLeminnria seliolustiea (10 Lehrerbildungsanstalten zu Friemar, Eschenbergen, Ichters-hausen, Wölfis, Leina, Tambach, Sättelstedt, Erfa oder Friedrichswerth, Wangenheimund Kranichfeld) gierigen in Folge des Geldmangels bald wieder ein. (lieber diese erstenVorläufer der deutschen Schullehrerseminare s. das Weitere im zweiten Jahresberichtdes gothaischen Schullehrerseminars. Gotha, bei E. F. Thienemann 1867). Alsdann unter Herzog Friedrich III. (1732—1772) die Stürme des siebenjährigenKrieges über das gothaische Land hereinbrachen, war das beim Ableben des HerzogsErnst von Schulden freie und jetzt mit Schulden überlastete Land in einer ähnlichenLage wie zur Zeit des dreißigjährigen Krieges — die Schulen waren nicht vorwärts,sondern rückwärts gegangen, Jammer und Elend war überall. Der SchulmethodusHerzogs Ernst d. Fr. bestand zwar noch zu Recht, aber von keiner Seite her hatte dasgothaische Schulwesen eine neue und eigenthümliche Anregung oder Jnflucnzirnng er-halten. Man hatte nur auf den Fortbestand des Aeußeren Bedacht genommen unddabei die Fürsorge für die Entwicklung von innen heraus außer Acht gelassen. Sokam es, daß der damaligen Schullehrwclt die Werthschätzung des trefflichen Schul-methodus verloren gegangen war und daß derselbe schließlich nur noch als Antiquitätgalt und — vergessen wurde. Die schauderhafte Demoralisirung der damaligen Lehrer-welt ist an den unter Friedrich III. erlassenen papiernen Verordnungen recht deutlichzu erkennen. So heißt es z. B. in einem Oberconsistorialrescript vom 11. Sept. 1741:„Es ist bisher von Uns sehr misfällig wahrgenommen worden, daß überaus vieleohne alle vxploratüou der natürlichen Fähigkeiten sich einen Schuldienst zu ihrerkünfftigen Lebens-Art erwählen, osft bei ganz ungeschickten Lehrmeistern nur etwasin der Bocal- und Instrumentalmusik erlernen (die gar nicht das Hauptwerk ist), aberden Verstand des Katcchismi ..... bringen sie nicht in die Köpfe, eine Predigtkönnen sie nicht nachschreiben, mit den Kindern können sie nicht repetiren, viel weniger,daß sie im Unterrichte von natürlichen Dingen unterrichten können. Die Kalligraphieund Rechen-Kunst ue§1i§ir6n sie, aber sie rennen, ihrer igmoraim ungeachtet, dennochbei Bacanzcn zu zwantzigen nach einem Schuldienst und geben vor, sie hätten sonstnichts gelernt, damit sie sich hinzubringen vermögend wären. Diesem Unheil, das ge-meiniglich aus Liebe zu einem gemächlichen Leben und aus Furcht vor demPfluge herrührt, soll abgeholfen werden, und darum hat Unseres gnädigsten Landes-sürsten Durchlauchtigkeit gnädigst zu verfügen geruht..... Ihr (die Superintendenten)wollet in Eurer Diöces einen tüchtigen Lehrmeister vor junge Leute aussuchcn,die sich zu besagtem A6U6ri vitao begeben sollen, ungeschickte Knaben von diesem 8eoxovitas aber schlechterdings abweiscn rc." — Wie wenig derartige Erlasse nützten undwie wenig Macht das Oberconsistorium hatte, derartigen Verordnungen Nachdruck zuverleihen, beweisen die am 11. Oct. 1746, am 7. Juli 1750, am 2. Oct. 1760, am16. Apr. 1764 nutzlos wiederholten Erinnerungen. Nach wie vor nahmen verdorbeneGymnasiasten, abgedankte Corporale, verkommene Handwerker, und vor allem geweseneBedienten gräflicher Herren (Schulpatrone) die Lehrerstellen ein und brachten daseinst so berühmte gothaische Schulwesen um allen Respect und Credit.

Den eingerissenen Mißbräuchen machte erst Herzog Ernst II. von Gotha-Altcn-burg (1772—1804) mit kräftiger Hand ein Ende. „Ernst der Weise," der SohnFriedrichs III. und Ururenkel Ernst des Frommen, war es, der 1783 den Religions-