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7 (1869) Reinlichkeit - Schule
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Sächsische Hcrzogthüincr.

fein vertragen, recht friedlich mit ihnen leben und den ihnen Vorgesetzten Superinten-denten, Adjuucten, Pfarrern und anderen Inspektoren gebührenden Rcspcct und Ge-horsam erweisen. — Cap. XII. Vom Amt der Eltern, und die an ElternStatt sind. Die Eltern sollen verpflichtet sein, ihre Kinder vom 5—13. Jahre pünct-lich und ordentlich zur Schule zu schicken und sie zu allem guten anzuhalten. DieStrafe für Schulversäumnisse bestimmt der Mcthodus dahin, daß für jede versäumteSchulstunde zum erstenmal 1 Groschen, zum zweitenmal 2 Groschen und sofort bis6 Groschen zu zahlen sind. Der Ertrag der Strafgelder soll zum Ankauf geeigneterLehr- und Lernmittel für arme Schulkinder verwendet werden. Das Capitcl schließtmit einer Ermahnung an die Eltern zur Führung einer guten Hanszncht. — Dasletzte Capitel des Methodus Cap. XIII., handelt von den jährlichen Schnl-Examina. Es wird darin bestimmt, daß jedes Jahr 8 Tage vor der Schnitternteein Schnlexamen gehalten werden soll, bei welchem der Lehrer genaue Tabellen überdie Zahl, die In§oum, Schnlversäumnisse rc. der Kinder verlegen soll. Auch soll an-gegeben werden, wie weit sie im Katechismo, kurzen Begriff, christlichen Lehrpunctcn,Sprüchen, Psalmen, Lesen, Schreiben, Singen, Rechnen rc. gekommen sind und ob sieMangel haben an Büchern, Papier, Federn und Dintcn. Den Superintendenten oderAdjnncten aber wird aufgegeben, die vorjährigen Tabellen mitznbringcn und zu ovlln-tiouiren und nrtzitrirou, wie weit die Kinder in diesem Jahre vorgeschritten sind. JedesKind soll im Examen ein Probeblatt schreiben, ein Exempel rechnen, lesen rc., damitman stehet, ob der Bericht, den die Schulmeister in ihren Tabellen gethan, mit derWahrheit übereinstimme. Nach verrichtetem Lxumlno soll von den Lxamluatoridnsdie I'rLnsIooatiou vorgenommeu werden und den Kindern die Ferientage gegeben werden.

Das ist der Inhalt des Schulmethodus, — des großartigsten Werkes unter demvielen Großen, was Ernst der Fromme in einer Zeit gründete, da Leben und Wohl-stand in den Staub getreten waren und zügellos gewordene Massen dem Schulwesenmit Trotz widerstrebten, — ein Werk, welches das Fundament zu einem neuen Auf-bau in der Entwicklung des deutschen Schulwesens wurde, weil der hier wohnendeA. H. Francke, dessen Vater bei Herzog Ernst dem Frommen Hof- und Justizrathwar, die Grundsätze des Schulmethodus später in den Halleschen Schnlanstalten ver-wirklichte und von da aus sie dem gesammten deutschen Schulwesen zuführte. ImFürstenthume Gotha selbst lachte, spottete und höhnte man über die neue Schulordunrg.Ernst der Fromme ließ sich jedoch darob in seinen als richtig erkannten Bestrebungennicht irren. Er sorgte zunächst für bessere Lehrer; baute 20 neue Schulhäuser; richteteeine geregelte Schulinspection ein und beauftragte sodann den Rector Reyher, fürLehrer und Schüler die nöthigen Schulbücher zu beschaffen. Es erschien demgemäß1041 zum Lesenlernen das „Teutsch ABC- und Syllabenbüchlein für die Kinder imFürstenthnmb Gotha" — 1642 erschien zum Lesenüben das „Teutsche Lesebüchlein",welche beide nach einem Ausschreiben des Herzogs vom 22. Sept. 1659 jedem Schul-kinde unentgeltlich verabreicht werden sollten (eine Bestimmung, die noch bis aufden heutigen Tag Geltung hat). Ferner erschien von Reyher „Arithmetik» oder Rechen-büchlein", 1656 der „Kurze Unterricht von natürlichen Dingen, von etlichen und nützlichenWissenschaften, von geistlichen und weltlichen Landessachen und von etlichen, nützlichenHansregeln" (Vgl. 6otli. clipl. IV, 79—103.) und im I. 1655 eine Anzahl Mustcr-katechesen über die Buße, über die Tugenden und Laster der 10 Gebote, über denNutzen des heil. Abendmahls, über die Fragen der Haustafel rc. Als der Herzog er-fuhr, daß einige Schullehrer sich nicht entsprechend fortbildetcn, befahl er ganz energisch,daß sie sich entweder „xrivato stuäio" oder „durch ihre vieinos pastoros, vol Inäimoclorntores" im Rechnen und Schreiben fleißiger üben und darin die Jugendbesser unterrichten sollten. Damit auch die häusliche Erziehung der Kinder in er-sprießlicher Weise gefördert werde, wurde sodann 1654 die (in der Ootlu äixl. IV, 44enthaltene) „kurze Anleitung" herausgegeben, „wie die gemeine Schuljugend fürnemblich