Sächsische Hcrzogthümcr.
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lehren, z. B. Gräben, Mahlbäume, Raine, Wälle, Aemter, Spitäler, Grenzen, Ge-rechtigkeiten rc. Dabei wird (150Jahre vor Pestalozzi!) der Grundsatz ausgesprochen:„Alles was man zeigen kann, soll den Kindern gezeiget werden." Weiterhin soll derPräceptor von der Obrigkeit, den Gerichten, den Gesetzen, den Steuern :c. reden, derKanfleute und Krämer gedenken und den Segen guter Schulen recht deutlich machen.Zuletzt soll der Präceptor den Kindern gute H ansregeln geben, v) Zn den übrigenWissenschaften rechnet der Methodus zunächst die Meßknnst. Dabei wird bestimmt,daß der Präceptor der Jugend das Gemäß und den Zoll nicht allein vorsagen,sondern zeigen soll. Wenn etwas im Unterrichte verkommt, was nachgcmacht werdenkann, so soll es der Präceptor an die Tafel vormalen, damit die Kinder es nachmachen,z. B. Winkel, Kreise rc. Die Meßschnur, die Bleiwage, das Winkelmaß, den ver-jüngten Maßstab rc. soll er den Kindern erklären. Beim Kreise soll an einem Huteverdeutlicht werden, daß ein Faden um den Rand des Hutes gelegt über 3 Malgrößer ist, als der Durchschnitt des Hutes. Die Kinder sollen dann weiterhin ange-leitet werden, Figuren auszurechnen und anszumessen und es sollen deshalb die Prä-ceptoren mit den Kindern in Gärten und auf gewiße Plätze gehen und dort den Kinderndas Ausmessen zeigen. Dasselbe soll mit dem Ansmessen der Fässer und andererHohlmaße (durch die Visirschnur) geschehen. Damit der Unterricht in der Natur-lehre recht wirksam werde, sollen in jeder Superintendent»! und Adjunctur eine Wage mitGewichten, ein Hebebaum, eine Anzahl Scheiben mit Strickrollen u. dgl. m. aufbewahrtwerden, mit denen der Präceptor eine Probe machen soll. (Vgl. das Herzog!. Nescript vom14. Februar 1656). — Cap. IX. handelt von der Pflantz- und Erhaltung derchristlichen Zucht- und Gottseligkeit. In diesem Capitel wird auf die Noth-wendigkeit einer guten Schuldisciplin hingewiesen und besonders der Werth des gutenBeispiels hervorgehoben. Bezugs der Bestrafung wird bestimmt, daß „der Präceptornicht mit erhitztem Gemüthe, sondern mit Bescheidenheit, und in gemischten Schulenohne Aergerniß des anderen Laxus strafen soll." Cap. X.: Von der Schuldigkeitund Gebühr der Kinder. Der Haupiwerth wird auf das sittliche Betragen derKinder gelegt. Die Kinder sollen die Schule fleißig besuchen, sollen gottesfürchtig sein,sollen ihr Morgen-, Mittags- und Abendgebet recht andächtig sprechen, sollen in derSchule fein gerade sitzen, nicht krumm nicht gebückt gehen, sollen nicht naschen, zischen,lachen, spielen, einblasen rc., sollen eine deutliche, laute und langsame Aussprachehaben, sollen sich recht reinlich halten, in der Schule ruhig sein, auf der Gaffe allegeistlichen und weltlichen Amtspersonen, auch andere ehrliche Manns- und Weibsper-sonen recht höflich grüßen, sollen sich beim Spiel und sonstwo nicht zanken und schimpfen,ihre Eltern ehren, nicht stehlen, nicht lügen, nicht mit Steinen werfen, sich nicht kaltbadenrc. Cap.XI. Von der Amtsgebühr und Schuldigkeit der Präceptorenund Schuldiener. Wer Kinder unterrichtet, soll bedenken, daß es keine geringereSünde ist, einen Schüler zu versäumen, denn eine Jungfrau schwächen. Pflichtver-säumuis der Lehrer ist Seelenschänderei. Darum sollen die Präceptoren sich ihrerSchullinder mit herzlichem Gemüthe annehmen und recht freundlich mit ihnen umgehen.Verboten wird alles Schimpfen, z. B. der Gebrauch von Schimpfnamen wie Schelme,Diebe, Hurkinder, Teufelskinder, Schindhunde rc. Mäßen die Kinder gestraft werden,so soll die Strafe so geübt werden, daß die Kinder erstlich, wenn das Verbrechen nichtzu grob ist, bedreuet, nachgehends aber, wenn dies nichts hilft, gezüchtigt werden, nichtaber niit Stöcken, Büchern, Schlüsseln oder Fäusten, auch soll man die Kinder nichtrauffen, pfitzen, stoßen oder treten, sondern man soll die Ruthe nach Befindung undgeziemender Maßen brauchen, aber im Fall das Verbrechen zu grob wäre, des PfarrersVerordnung abwarten. Die Präceptoren sollen ihr von Gott anbefohlenes italsutulumtreulich anwenden, den Llatüoäum fleißig lesen und streng halten, die Predigt feinmerken und befolgen, pünctlich ihre Schule halten, ihre Abscntenregister ordentlichfertigen, ein gottseliges, stilles nnd eingezogenes Leben führen, mit ihren Collegen sich