Druckschrift 
7 (1869) Reinlichkeit - Schule
Entstehung
Seite
487
Einzelbild herunterladen
 

Sächsische Herzogtümer.

487

Jnnungshalle) jagten, Laten gleich darauf der Rath, die Gemeinde, der Stiftsdecanund das Amt den damals mit seinem Bruder, dem Kurfürst Friedrich dem Weisen inGemeinschaft regierenden Herzog Johann um Einführung der Reformation im Go-thaischen. Die Bitte wurde erfüllt und schon im August 1524 wurde der intimeFreund Luthers, Friedrich Myconius, als erster evangel. Pfarrer und Superin-tendent in Gotha eingeführt. Das war in demselben Jahre, als Luther seinen Brief anden Adel und die Rathsherreu der deutschen Städte schrieb (Raumer, Gesch. d. Pädag.I, 141 ff.) und darin in seiner körnigen und derben Weise zur Aufrichtung und Hal-tung christlicher Schulen aufforderte. Myconius, der Freund Luthers, hielt es darumfür eine seiner ersten Pflichten, sich des hiesigen Schulwesens auzunehmen. Er ver-schmolz nämlich die damals hier vorhandenen Schulen in eine Schule, brachte dieselbein den Räumen des hiesigen Augustinerllosters unter und wurde dadurch 1524 derGründer des hiesigen Gymnasiums. Das Werk war freilich kein leichtes, denn nachMyconius eigener Angabe, „waren in Gotha Schulen und Ltuckm beim Pöbel aufshöchste verachtet und es waren eher zehn zu finden, die Schulen stürmen und verstörcn,denn einer oder zwccn, so sie hätten aufrichten helfen." In seiner Hist. Lok. x. 54schreibt denn Myconius weiterhin: „Es hat unglaublich viel Arbeit kostet, aus demalten verspureten und faulen Holz ein neues Haus bauen. Ach, wie lange haben wirwider den Strom müßen waten und alles mitten aus dem Feuer holen. Du lieberGott hilf nun, daß es die k?ostöri erhalten :c."

Nachdem Myconius das städtische Schulwesen geordnet und mit einem Rector(Ll. Monnerus) versehen hatte, arbeitete er weiterhin an der Gründung des hiesigenElementarvolksschulwesens. Veranlassung dazu gab der im I. 1527 erschienene BriefLuthers an die Pfarrherrcn. In dem genannten Briefe wurde den Pfarrern aufge-geben, „daß sie Sonntag Nachmittags, weil das junge Volk und Gesinde zur Kirchekommt, die drei Hauptstücke den Kindern und dem Gesinde vorsprechen und einprägensollen." Die Ausführung des erlassenen Befehls stieß in den Städten auf keineSchwierigkeiten. Auf dem platten Lande dagegen konnten viele Pfarrer die „Kinder-lehre" nicht ertheilen, weil sie durch die zu große Anzahl der Filialorte daran ge-hindert waren. Um der Forderung Luthers zu genügen, sah man sich darum nacheinem Stellverteter für den Pfarrer um und fand diesen indem Diener des Pfarrers,dem Küster, Glöckner, Kirchner oder Meßner. Durch die Verfügung, daß der Küsterfür den Pfarrer d. h. an der Stelle des Pfarrers „den Katechisimum, den Kirchenge-sangk vnd das gebett mit allem trewen vnd eyffer der Jugendt einzubildten und mitjnem zu üben habe," wurde im Gothaischen der erste Stein zur Gründung der Volks-schule gelegt. Der Bau wurde sodann dadurch rasch gefördert, daß man das evange-lische Princip „jeder Christenmensch soll Gottes Wort in der Bibel lesen" zur Aus-führung zu bringen suchte und demgemäß den Küstern die weitere Verpflichtung auf-erlegte, an einigen Wochentagen (besonders in den Wintermonaten) den Kindern Un-terricht im Bibellesen zu ertheilen. Einen Einblick in die jenesmaligen Schulverhält-nifse giebt uns die Casimir'sche Kirchenordnung, welche am 17. Febr. 1626 erschienund in welcher die Dienstobliegenheiten der Küster dahin bestimmt wurden, „daß dieKirchner oder Glöckner von Richtern, Kirchvätern und Aeltesten aus der Gemeinde mitVorwissen des Pfarrers gewählt und fürders dem Konsistorium präsentirt und zuge-schickt werden, welche ihn verhören, und da er im lüxumins geschickt befunden, zumAmte confirmiren und bestätigen sollen." „Demnach soll Wider des Pfarrers Willenkeiner angenommen oder eingedungen werden, in Betrachtung, daß sie beieinandersein und einander helfen müßen, auch ein jeder Pfarrer ohnedem seinem Glöckner zugebieten und zu befehlen hat." Was die Verpflichtungen des Küsters anlangt, so sagtdarüber die Kirchencrdnung: „Er soll verpflichtet sein, dem Pfarrer in allen dienst-lichen Verrichtungen zur Seite zu stehen, außerdem soll er alle Sonntage Nachmittagsund in der Woche auf einen gewißen Tag die Kinder den Katechismnm und christ-