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Sachsen.
Verwendung in besoldetem Schuldienst (als Hülfslehrcr) die Wahlfähigkeitsprüfung.Eine ständige Schulämter-Prüfungskommission: die Lehrerkollegien unter Vorsitz undLeitung des Kirchen- und Schulraths der betr. Kreisdirection. Zeugnisclafsen drei:1) vorzüglich, 2) gut, 3) wohl vorbereitet, mit Abstufungen durch a und b. — Weil nunaber für die Direktoren und höheren Lehrerstellen an den Bürgerschulen und selbst für mancheBedürfnisse an Gymnasien, Realschulen und Seminaricn, welche sonst vielfach von Theo-logen gesucht wurden, ein fühlbarer Mangel sich herausgestellt hat, eröffnet die Ver-ordnung vom 1. Juni 1865 einen Versuch zu dessen Ausfüllung. Seminaristen er-halten nach zweijähriger zufriedenstellender praktischer Wirksamkeit, wenn sie in derWahlfähigkeitsprüfung die Prädicate „vorzüglich" oder „gut mit Auszeichnung" sicherworben haben, die Genehmigung, noch zwei Jahre lang auf der Universität Vor-lesungen zu hören und an den Hebungen des pädagogischen Seminars Theil zu neh-men. Ein erfreuliches Zeugnis ist, daß viele von diesen eine höhere Ausbildungsuchenden Lehrern durch Privatvorbereitnng die Fähigkeit zum Bestehen der Gymnasial-maturitätsprüfung sich erwerben.
Zur Fortbildung im Lehramte dienen die Lehrerconferenzen. Anstellung erhaltendie jungen Lehrer im 20. Lebensjahr, manchmal sogar früher, durch Patronate unddurch die Kreisdirectionen. — Nicht alle Lehrerstellen sind mit Kirchendienst verbunden.Die Inhaber solcher führen meist den Titel Cantor. — Für die ständigen Lehrersind überall freie Wohnungen.
Die Pensionirung wird durch eine neu errichtete Emeritenkasse, in welche alleLehrer die drei ersten Anstellnngsjahre steuern, ohne Beiziehung der Schulgemeindenbestritten. Die Höhe des Ruhegehalts steigt bis zu ^/s der Besoldung. — Gegendie im Obigen geschilderten Anstalten für die Bildung der Lehrer wurde hin undwieder Opposition erhoben. Gegen die Alumnate wurde gesagt, die künftigen Schul-lehrer könnten für das Leben nur in freier Bewegung vorgebildet werden; allein sieerhalten in denselben, abgesehen von der größeren Wohlfeilheit, mehr gegenseitige An-regung zu Wetteifer und außerdem die Gewöhnung an eine edlere und anständigereExistenz, als ihnen in selbstgewähltcn Privatwohnungen zu Theil werden könnte.In neuester Zeit hat man auf einer Leserversammlung zu Chemnitz die Regierunggetadelt, daß die Seminaristen in ihrer Bildung nicht weiter geführt würden, man hatdie Anforderungen in der Musik als übertrieben, für den Talentlosen eine zu großeLast dargestellt und dgl. mehr. Dabei hat man aber namentlich den Umstand ver-gessen, daß der Lehrermangels vor allen Dingen Abhülfe erheischt und zu einer com-pendiarischen Ausbildung zwingt. Der musikalische Unterricht wird so lange unum-gänglich sein, als Gesanguuterricht und Kirchendienst mit den meisten Schulstellenverbunden ist, und wäre dies selbst nicht der Fall, so trägt derselbe doch so viel zurVeredlung bei, daß es ganz unpädagogisch wäre, angebliche Talentlose sofort davon zuentbinden, statt vielleicht schlummernde Anlagen zu Wecken oder doch möglichst weit darinauszubilden. Die Festigkeit und Weisheit der Regierung wird gewiß den richtigenWeg in der Fortentwicklung der Seminare Anhalten.
Genauere Mittheilungen wird eine officielle Uebcrsicht über das gesammte Unter-richtswesen des Königreichs Sachsen gewähren, welche in Bearbeitung begriffen undin kurzer Zeit zu erwarten ist. Auf sie haben wir daher zum Schlüsse zu verweisen.
Rudolf Dietsch.
*) Das Verhältnis, welches das Expose S. 13 darlegt: ein Seminarist ans 1600—1700Seelen der Einwohnerzahl, ist ein viel günstigeres als in andern Ländern, allein das Bedürfniswird dadurch nicht befriedigt, weil dasselbe selbst noch im Wachsen keinen ein Jahrhundert be-stehenden Stamm findet. Eine Stabt, welche 1832 nur 6 Bnrgerschullehrer hatte, braucht jetztderen 43 und die Stellen an den Dorfschulen haben sich wahrscheinlich innerhalb desselben Zeit-raums verdoppelt.