Sachsen.
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Es existiren nur Gymnasien. Die Benennung Progymnasium bleibt nur in denStädten, wie Schneeberg, Annaberg, Chemnitz, wo die Schüler bis zum 14. I. zumBesuch eines Gymnasiums vorbereitet werden. Die Fürstenschulen haben nur die (6)ober» Nassen.
Uebergangsanstalten zwischen Universität und Gymnasium giebt es nicht.
Die Gesammtzahl der ordentlichen Lehrer beträgt gegenwärtig 165. Hülfslehrersind nur die Fachlehrer für Gesang, Turnen und Zeichnen. Nur die Lehrer derOber-classen erhalten durch besondre Verleihung das Prädicat Professor, der Titel derübrigen Lehrer ist Oberlehrer. Gegenwärtig kommt auf c. 230000 Einwohner einGymnasium und ungefähr auf 160 Volksschüler ein Gymnasialschüler.
Der Gesammtaufwand für die Gymnasien, der größtentheils aus Stiftungsfondsbestritten wird, beträgt ungefähr 300000 Thlr. Der bewilligte Staatszuschuß beliefsich in der vorigen Etatsperiode auf 52788 Thlr (einschl. der Realschulen), wird abergegenwärtig bedeutend erhöht. Die Schulgelder betrugen etwa 30000 Thlr. Deröffentliche Schulgelderlaß beträgt 5"/,, wird aber meist in bedeutenderer Höhe gewährt.— Alle Gymnasien haben Stiftungen für Prämien und Stipendien, auch auf die Uni-versitätszeit zu verleihende. Der Staat verleiht 180 Universitätsstipendien von30—60 Thlr. jährlich und 60 Convictoriumfreistelleu.
Zum Eintritt in die unterste Nasse wird ein Alter von 9 Jahren und von Kennt-nissen und Fertigkeiten das Maß erfordert, welches eine gute Bürgerschule bis zudiesem Alter gewährt, daneben Fertigkeit im Lesen des Lateinischen und ein guter An-fang in der lateinischen Handschrift.
Der Gymnasialcursus dauert 9 Jahre und ist demnach mit dem 18. Jahre ab-solvirt; factisch aber ist für beides ein höheres Alter gewöhnlich. Die Durchschnitts-zahl für den Uebergang zur Universität ergiebt das 19. Lebensjahr. — Gegenwärtighaben alle Nassen Jahrescurse und werden die bisherigen Aufnahmen und Versetzungenzu Michaelis in Wegfall gebracht. — Nur Fachlehrer führen die Schüler durch mehrereNassen in ihren Fächern.
Unterrichtszeit: alle Wochentage mit zwei lectionsfreien Nachmittagen (gewöhnlichMittwoch und Sonnabend.) Vormittags Sommer von 7—11, Winter 8—12, Nach-mittags von 2—4.
Alle Unterrichtsfächer mit Ausnahme des Hebräischen, des Turnens, Zeichnensund Gesangs sind obligatorisch.
L e h r p l a n:
Naturw.
Relig. Deutsch. Latein. Gricch. Hebr. Franz. Mathem. (Phys. u. Naturg.) Geschichte. Gcogr.
I» oberste Classe) 23 86224 '2 3 —
Ib . . . . . . 2 3 862 24 2 3 —
II» .. 2 2 10 6 2 2 4 .2 3 —
Hb. 2 2 10 6 — 2 4 2 3 —
III» ...... 22 10 6— 23 — 2 2
1II>> .22 10 6— 23 — 2 2
IV. 3 2—3 9—10 6 — 2 3 2 2 2
V. 3 2—3 9—10 — — 2 3 2 2 2
VI. 3 4 9—10 — — — 3 2 2 2
Es sind keine Lehrbücher allgemein vorgeschrieben. Die Lehrerkollegien haben überdie Einführung zu berathen, und ihre Vorschläge dem Ministerium zur Genehmigungeinzureichen.
Religion wird an allen Gymnasien durch ordentliche, auch in andern Fächernunterrichtende Lehrer gelehrt. Ziel: eine der wissenschaftlichen Vorbildung angemessene,in Schrift und Vernunft gegründete Kenntnis der christlichen Glaubens- und Sittenlehreund gute Bekanntschaft mit den Hauptereigniffen der christlichen Rcligions- und Kirchen-geschichte in ihrem Zusammenhang. Den kirchlichen Katechisationen wohnen die Gym-