478
Sachsen.
bezeichnen wollen. Durch die Bestehung der Staatsprüfung am Schluffe der Univer-sität und die lobenSwerthe Bestehung des Probejahrs'*) werden die Kandidaten sofortanstellungsfähig.
Die Commission für die Prüfungen ist unter dem Vorsitz des königl. Bevoll-mächtigten bei der Universität aus Professoren der Hochschule gebildet: für die Päda-gogik und die praktische Lehrprobe sind die Rectoren der beiden Leipziger Gymnasienzugezogcn. Die Forderungen sind so bemessen, daß weniger auf den Umfang aller-wärts zusammengerafften Wissens als auf die Gediegenheit der Bildung in den Haupt-fächern Werth gelegt wird. Daher sind drei Sectionen gebildet, die erste für Philo-logen, die zweite für Real- und höhere Volksschullehrer, die dritte für Fachlehrer derMathematik und Naturwissenschaften. Eine Schöpfung neueren Datums ist das pä-dagogische Seminar, welches unter der Leitung des ordentlichen Professors derPädagogik und eines der Rectoren der Leipziger Gymnasien die den höheren Lehr-fächern sich widmenden jungen Leute nach dem zweiten Jahre der Universitätsstndienebenso durch Besprechungen und Disputationen über die Theorie der Unterrichtsme-thoden aufklärt, wie unter Zuziehung von Schülern aus der Realschule oder einemGymnasium zu praktischen Lehrversuchen anleitet. Auch für die Wissenschaftlichkeit derPhilologen ist durch das erweitertephilologische Seminar treffliche Fürsorge getragen.
Zur Charaktcrisirung des gegenwärtigen Zustands der höheren Schulen in Sachsendiene noch Folgendes:
Bon den Gymnasien des Landes sind 1) die beiden Fürstenschulen zu Grimmaund Meißen ganz auf Stiftungsfonds mit einem Zuschuß des Staats gegründet;2) die Thomas- und die Nicolaischule zu Leipzig und das Gymnasium zum heil.Kreuz in Dresden sind ganz städtisch; 3) das Vitzthum'sche Gymnasium zu Dresdenist ganz Privatstiftung; 4) die Gymnasien in Plauen, Zwickau, Freiberg, Bautzenund Zittau sind ursprünglich städtischen Patronats, aber vom Staate bedingungs- undvcrtragöweise übernommen.
Das Schulgeld wird gegenwärtig allenthalben mit Ausnahme der Fürstenschulenerhöht, so daß der Minimalsatz 30, der Maximalsatz 60 Thlr. beträgt. Schulkaffenexistiren überall unter besondrer Verwaltung. — Die Schülerzahl einer Classe ist auf40 bestimmt, im Fall dauernder höherer Frequenz Trennung in zwei Claffen angeordnet.
Alle Gymnasien sind evangelisch-lutherisch. Für Katholiken gelten dieselben Be-stimmungen, wie bei den Volksschulen. In die Alumnate der Fürstenschule können stif-tungsmäßig keine Katholiken ausgenommen werden.
Die beiden Fürstenschulen stehen unmittelbar unter dem Cultusministerium. Beiden übrigen Gymnasien besteht als Zwischenbehörde zwischen dem Ministerium unddem Lehrercollegium die Gymnasialcommission, gebildet aus dem ersten Geistlichen derStadt, einem Vertreter des Stadtraths und einem durch Cooptation erwählten, vomMinisterium bestätigten Vertreter der Bürgerschaft. Der Director ist entweder stimm-führendes Mitglied oder doch in allen Fällen als berathendes zuzuziehen. — DerDirector (Rector) hat die Verantwortlichkeit für die Leitung der Schule. Gegen dieBeschlüsse des Lehrercollegiums steht ihm Suspension unter unmittelbarem Bericht andas Ministerium zu.
Die Zahl der Schüler aller Gymnasien beträgt ungefähr 2700. Damit ist dasBedürfnis nicht befriedigt, und denkt der Staat mit Genehmigung der Stände anErrichtung von zwei neuen Gymnasien (wahrsch. Chemnitz und Dresden). Der Zudrangzu den Gymnasien ist zusehends bei allen Ständen wieder im Zunehmen, doch gelangtnur ungefähr ^/s zu den akademischen Studien. Die Zahl der Abiturienten beträgtdurchschnittlich jährlich 150.
*) Fast stets gewährt das Ministerium für die Abhaltung des Probejahrs eine Gratification;sehr viele haben schon während desselben provisorische Anstellungen gefunden.